Zusatz für Eure AGB

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Kunden, Marketing & Werbung

" Xanthara, 22.09.2012 21:35.

Xanthara

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Der ein oder andere von Euch tut sich sicher schwer, für einen kurzfristig abgesagten oder gar versäumten Termin das sogenannte "Ausfallgeld" den Kunden in Rechung zu stellen. Dabei solltet ihr vll noch wissen, das es dazu sogar einen Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzt Buch gibt. Der Euch genau das erlaubt!

Also wenn ihr sowas in euren AGBs verankert habt, gebe ich euch den Tip, den §615 des BGB dazu zu schreiben. So kann jeder Kunde auch selber im BGB nachlesen, das ihr dieses Recht dazu habt, und ihr den Gesetzgeber auf eurer Seite habt. Und die Leistung die Euch verloren geht, könnt ihr in voller Höhe einfordern.
Wenn ihr aber den abgesagten Termin doch noch anders nutzen konntet, dürft ihr nur die Differenz zu der Summe die euch verloren gegangen ist in Rechung stellen.
Vll hilft es ja dem ein oder anderen von Euch.

Auszug aus dem BGB:

§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

22.09.2012 21:35 • #1


Heaven

Heaven

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Super! Vielen lieben Dank!

23.09.2012 07:38 • #2



Hallo Xanthara,

Zusatz für Eure AGB

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mina150780

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Wo verankere ich dieses? Ich mache doch kein Vertrag mit jedem Kunden?!
Nicht böse sein wenn ich es nicht genau verstanden habe :-)

Lg

23.09.2012 12:12 • #3


Xanthara


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Doch, sowie der Kunde dein Studio betritt und ihr euch über Preis und Leistung einig seid, tritt ein Vertrag in Kraft. An den sich Kunde und Du halten müsst.
Jeder der ein Studio hat, kann ich nur empfehlen sich über seine AGBs mal gedanken zu machen. Diese mal aufschreiben und dann die rechtlich über einen Anwalt absichern zu lassen.

Schau mal hier hat Sabsi mal ein bisschen was aufgeschrieben, was in den AGB stehen sollte.
https://www.beautynails-forum.de/agb-t1266.html

Was passiert den, wenn der Kunde bei dir im Studio was umreist und ein Schaden entsteht?
Oder er bei dir Klaut?
In den AGB gehört genau sowas rein: "Jeder Diebstahl wird zu Anzeige gebracht, und es wird Bearbeitunggebühr von XX € verlangt.

Oder google doch einfach mal so ein paar Nail Blog und HP ab, was die andern so in ihren AGBs drin haben, das ein oder ander kann man sicher für sich auch nutzen.

23.09.2012 12:32 • #4


mina150780

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Ah ok :-) stimmt, darüber hab ich noch nie nachgedacht..!
Ich hab mir das etwas falsch vorgestellt! Dachte Du machst mit jedem Kunden ein schriftlichen Vertrag ;-)
Wie Beweise ich jedoch dass ein Kunde sein Termin nicht wahrgenommen hat, falls ich von der Zahlung bei Ausfall gebraucht machen würde? :-)

23.09.2012 12:36 • #5


Xanthara


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Das würde ich aber genau so machen. AGBs müssen im Studio sichtbar ausgehangen werden.
Die AGBs zusammenstellen, ausdrucken und dann jeden Kunden ein Exemplar mitgeben und das andere Unterschreiben lassen und bei jedem Kunden in die Kartei mit abheften.
So bist du auf der sicheren Seite, so kann sich keiner rausreden, das er das nicht gewusst hat ;)

23.09.2012 12:45 • #6


mina150780

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Und die Kundschaft macht das einfach so mit? :-)

23.09.2012 12:49 • #7


Xanthara


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Das kommt drauf an wie du ihnen die Sache erklärst. Pack in die AGBs auch Pflegehinweise und Garantie Bedinungen und schon siehts dicht mehr ganz so schlimm aus.
Und wer es nicht unterschreibt, kann sich gerne ein anderes Studio suchen ;)

23.09.2012 13:05 • #8


mina150780

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Da geb ich Dir Recht :-) ich mach mir mal genauer Gedanken!

23.09.2012 13:09 • #9


Heaven

Heaven

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Ja, ich lass mir das auch unterschreiben, dass ich Ausfallgebühr verlange für den Fall dass.
Da stehen natürlich auch die anderen Dinge drin wie Garantie, Pflegehinweise usw.
Und bis jetzt hat noch keine Kundin doof reagiert. Und falls wirklich mal eine Kundin sagt, sie unterschreibt das nicht, dann muss ich sie höflich bitten, sich ein anderes Studio zu suchen.

24.09.2012 09:16 • #10


mina150780

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Find ich ein sehr guter Standpunkt! Schließlich nimmt man sich auch Zeit für den Kunden..

24.09.2012 11:33 • #11



Hallo Xanthara,

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