man braucht deswegen keine 2 Gewerbescheine.... entweder Du oder er meldet es an und stellt Dich oder Du Ihn dann ein.... oder mit 2 GS, dass Du bei ihm oder er bei Dir als selbständige Mitarbeiter/in auf % arbeitet.... und drauf hoffen, das das FA nicht blöd ist und Du oder Er die Anteiligen Kosten in die eigene Tasche wirtschaftet...
Da gibts viele Möglichkeiten.... und die bespricht man am besten wenn es soweit ist mit einem Steuerberater.
18.09.2011 00:06 •
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