Wie verrechne ich Gutscheine?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" loveangel12207, 13.12.2010 15:42.
loveangel12207

loveangel12207

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Hallo,
ich bin neu hier.... und lese mich seit einigen Tagen so durch... ich hab auch schon viele viele sehr nützliche Beiträge für mich gefunden.

Aber eine Frage bleibt unbeantwortet, also ich möchte zum 1.1.11 ein Kleingewerbe anmelden. Ich wollte natürlich erst mal Modelle finden und diesen Damen dann zum Materialkosten-Preis die Nägel machen... und anschließend als Dankeschön einen 5 Euro Gutschein für die nächste Behandlung schenken... so, aber wie rechne ich das denn dann beim FA und bei der Arge ab?

Muss ich Rechenschaft darüber abgeben warum da z.B. statt 35 Euro, die ich eigendlich nehme, dann in meinem Kassenbuch nur 30 Euro stehen?

Oder wenn ich Modelle mache und nur wenig nehme?

Darüber zerbreche ich mir noch den Kopf.... kann mir jemand helfen?

LG Nina

13.12.2010 15:42 • #1


Sabsi

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Da Du nur eine EÜR machen musst würde ich auch
kein Gutscheinkonto zwischenschalten und
die Einnahmen gleich als Erlöse buchen.

Für die Gutscheine kannst Du Dir ja eine gesonderte
Aufstellung machen.

Wenn du nicht bilanzierst, ist das ganze gar nicht zu buchen, denn du hast die Ware bereits beim Wareneinkauf als Betriebsausgabe gebucht.

Würdest du jetzt nochmal buchen, hättest du zweimal eine Betriebsausgabe für die gleiche Ware gebucht.

Da du dann auch keine Inventur zu machen brauchst, fehlt sozusagen die Ware auch nicht am Jahresende.

13.12.2010 15:47 • #2



Hallo loveangel12207,

Wie verrechne ich Gutscheine?

x 3#3


loveangel12207

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Muss ich dann niemandem erklären warum ich dann einmal 30 Euro und einmal 35 Euro oder sogar nur 10 Euro für eine Modelage nehme?

13.12.2010 19:20 • #3


Ginger

Ginger

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ich habe eine liste, in der ich meine gutscheine, die ich verkaufe, notiere (sind nummeriert), auch damit ich weiß, welcher wann eingelöst wurde, etc.

das zum einen und zum anderen führe ich eine liste über meine tageseinnahmen, also mit datum, kundenname, art der behandlung, preis, verkaufsartikel mit preis. dort schreibe ich mir dann immer beim behandlungspreis dazu, wenn etwas besonderes war, z.b. eben gutschein oder aktionsrabatt etc.

das könntest du ja auch machen. dann kannst du und auch jeder andere das nachvollziehen...

13.12.2010 22:35 • #4


Sabsi

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Zitat von loveangel12207:
Muss ich dann niemandem erklären warum ich dann einmal 30 Euro und einmal 35 Euro oder sogar nur 10 Euro für eine Modelage nehme?


Du musst schon Deinen vollen Preis verbuchen, der sich zusammensetzt aus dem was Du von der Kundin bekommen hast + dem Betrag des Gutscheins, welchen Du gegeben hast.

Ein Gutschein ist nichts anderes als ein Einkommen, wenn dieser eingelöst wird.

Wesentlich anders wäre es wenn Du bilanzieren müsstest und dementsprechen viele Konten in der Buchhaltung angelegt hast.

Für diesbezüglich weiterführende Fragen, wendest Du Dich am besten an Deinen Steuerberater.

14.12.2010 01:40 • #5









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