Zitat von Flimmerkiste:Ja die werden anerkannt. Du kannst ja im Zweifelsfall nachweisen das es dein Account ist. Was allerdings immer etwas "schwierig " ist und oftmals zu Nachfrage führt, wenn Du Dinge vor Gewerbeanmeldungsdatum kaufst und diese mit rein nimmst- der zeitliche Rahmen sollte nicht zu weit ausinander liegen. 1/2 Monate werden noch hingenommen, mehr finden die nich so doll...
Generell müssen Rechungen vom Finanzamt, die bis zu 3 Monate vor Geschäfteröffnung/Gewerbeanmeldung abgrechnet werden. Es gibt sogar ausnahmen von 6 Monten und bis zu einem Jahr alte Rechungen, die vom Finanzamt anerkannt werden. Dabei kommt es aber darauf an was gekauft wurde, aber da KANN nur ein Steuerberater was dazu sagen.
Ich würde nix wegschmeißen, einreichen kann man immer!
Was wichtig ist, du mußt ja ein Kassenbuch führen, die Rechungen die du jetzt hast, kommen gleich in den ersten Monat mitreingerechnet, da gehören sie zu den Betriebskosten!
05.05.2012 18:47 •
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