für städte werden bebauungspläne erstellt, die die vorrangige nutzung / bebeauung dieses gebietes vorschreiben.
wenn eine Änderung der (genehmigten) Benutzungsart vorgenommen werden soll, dann handelt es sich rechtlich gesehen um eine grundsätzlich genehmigungspflichtige nutzungsänderung.
folgende unterlagen müssen - von einem bauvorlageberechtigten (innenarchitekten, architekten und bauingenieure) bei der zuständigen bauaufsichtsbehörde eingereicht werden:
-Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
-Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
-Lageplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
-Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
-Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
-Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
-Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
ein eigener antrag ohne die mithilfe eines solchen bauvorlageberechtigten wäre unzulässig.
hier für dich nähere info:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... romHL=true
klar könnte man jetzt denken, warum dieser aufwand diese schikane... aber so ist das auch nicht richtig. die behörden habe für gebiete die planungshoheit. ein wohngebiet kann nun mal nicht so einfach mit gewerbe durchzogen werden... und, wenn jeder im eigenen haus - ohne kontrolle bzw. genehmigung - ein gewerbe, welcher art auch immer, errichtet...dann wird halt aus einem vorgesehenen wohngebiet ein mischgebiet mit vielen gewerbeeinheiten... ob man das allerdings als reiner wohnhauseigentümer so möchte....
da es einerseits um steuerung von gebietsplanung, andereseits auch um möglicherweise beeinträchtigungen eines wohngebietes durch gewerbenutzung geht, ist das einreichen von planungsunterlagen schon sinnvoll. auch muss der künftige schutz der kunden (bauliche anforderung, hygieneverordnung,...usw.) sichergestellt und ersichtlich sein. zudem muss die gemeinde, in dem das gewerbe liegt, wissen, von wem sie steuereinnahmen einziehen kann...
mal eben wohnraum im eigenen wohnhaus abteilen und das gewerbe starten, ist also nicht so einfach...
leider zocken die behörden gern auch hohe gebühren dafür ab....