Wenn der Name geschützt ist

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Heaven, 22.06.2011 19:18.
Heaven

Heaven

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Mir ist gerade beim Lesen eines Threads in dem es um die Namensfindung für ein Studio geht, folgende Frage in den Kopf geschossen.

Man muss ja bei einem Namen immer aufpassen, dass der nicht schon geschützt ist. Daher kommen ja oft die Vorschläge das Studio mit dem eigenen Namen zu betiteln. Wie z.B. xy Nails, oder Nails by xy.

Was ist aber, wenn es schon ein Studio gibt, dessen Besitzerin den selben Vornamen hat wie man selbst und der Name damit also schon vergeben ist? Und vielleicht dann auch sogar geschützt? Darf man dann sein Studio mit dem eigenen Namen betiteln?

22.06.2011 19:18 • #1


Nypa

Nypa

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Das kannst du im HGB nachlesen, ich weiß grad nicht mehr alles auswendig.

Wenn es um so etwas typisches geht wie Blumenläden, Nagelstudios, Cafes und dann auch "normale" Namen, dann ist es so, dass Du gucken musst, ob der Name schon in deinem zuständigen Handelsregister-Bereich eingetragen ist. Dann darfst du ihn nicht wählen, ansonsten darfst du es machen.

Nagelt mich nicht drauf fest, meine Vorlesung ist jetzt schon ein paar Semester her und ich bin zu faul das HGB zu suchen. Aber so habe ich es ungefähr noch im Kopf.

22.06.2011 20:26 • #2



Hallo Heaven,

Wenn der Name geschützt ist

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Sabsi

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nicht jede Firma ist im Handelsregister eingetragen, dazu gehört so ziemlich der gesamte Dienstleistungssektor. Und Firma ist nicht immer der Name des Inhabers, sondern kann auch eine Fantasiebezeichnung sein, der der Name des Inhabers folgt.

hier noch eine ganz interessante Seite dazu:

http://www.existxchange.de/rechtsform/p ... ehmen.html

22.06.2011 23:26 • #3


Heaven

Heaven


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@Nypa...danke für die Erklärung.

@sabsi...der Link ist ja echt hilfreich für jemanden der sich selbstständig machen will. Super.

23.06.2011 10:57 • #4