es gibt halt nun mal vorschriften!
..die einen mehr, die anderen weniger nachvollziehbar und / oder sinnvoll.
klar ist ja zum beispiel, dass man nicht unbedingt in nem kellerloch mit 1,50 deckenhöhe ein geschäft eröffnen darf.
ausserdem gibt es regelungen, wie was aufgeteilt ist, also z.b. reines wohngebiet, reine geschäftsstraße, mischgebiet.... und mit den parkplätzen ist es ebenso: wo kaum oder keine parkplätze sind, wäre es nicht so schön, einen supermarkt zu eröffnen, weil wo sollen die kunden parken?! und wenn sie sich dann irgendwo in die botanik oder auf öffentliche flächen stellen, wäre das nicht im sinne der allgemeinheit, mögliche rettungswege werden zugestellt usw., die polizei hätte im notfall gut zu tun
ist jetzt ein bisschen übertrieben gesagt, aber sinn macht es schon, dass man als gewerbetreibender mit kundenverkehr parkmöglichkeiten haben sollte. wobei man als kleines nagelstudio ja ansich eh immer nur 1 kunden auf einmal hat. aber gut. ist halt so vorgeschrieben...
was die hygiene angeht, so ist ja auch eher das gesundheitsamt zuständig, nicht das bauamt.
29.02.2016 16:22 •
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