In dem Fall ist ja nicht die eigentliche Miete erhöht worden, sondern die "Warm-Kosten". (Nebenkosten)
Strom, Wasser, Hausmeister und und und fallen da drunter. Diese Kosten kann sie von dir einfordern, das ist nix anderes als bei deinem Privaten Mietvertrag zu Hause. Hast du mehr verbraucht, wirst du hochgestuft.
Es liegt jetzt bei dir, das du rein theoretisch nachweisen müsstest, das du nicht mehr Strom und Wasser verbraucht hast, als letztes Jahr. Ich denke da wirds schwer, das zu beweisen. Also wirst du um die Erhöhung nicht rumkommen. Trotzdem würde ich mir diese Abrechnung zeigen und Kopieren, schon alle für deinen Steuerberater. Und wenn sie nächstes Jahr wieder runtergestuft wird, muß auch dein Anteil wieder runter gehen. Bekommt sie eine Gutschrift, oder Auszahlung für zu viel gezahlte Beiträge, musst auch du eine Gutschrift bekommen.
05.01.2013 19:24 •
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