Diese von Asbine genannten 17.500,-- ist die Grenze für die Umsatzsteuer, denn bis zu diesem Betrag gilt man als Kleinunternehmer und braucht, wenn man diese Regelung in Anspruch nimmt, diese nicht gesondert abrechnen.
Dieser Betrag hat aber absolut nichts damit zu tun, dass man nicht Einkommensteuer pflichtig wird, denn diese Grenze liegt weitaus niedriger.
Es steht nichts im Weg zusätzlich ein Gewerbe anzumelden, musst Dir aber dabei im klaren sein, auch die notwendigen finanziellen Kosten zu tragen.
19.11.2009 05:09 •
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