Hi Alexehexe,
ich arbeite mobil und habe es als Nebengewerbe angemeldet. D. h. einen Gewerbeschein beantragt. Mir wurden vom Gewerbeamt schon direkt die entsprechenden Formulare vom Finanzamt ausgehändigt, wo ich dann auch die Kleinunternehmer-Regelung angekreuzt habe. Ich habe vorher allerdings meinen Arbeitgeber um Erlaubnis gefragt und diese auch erhalten- alles schriftlich. Muss man machen. Die Krankenkasse hat mir dann noch einen Fragebogen zugesandt. Es hat sich aber durch das Nebengewerbe nichts an der Krankenversicherung geändert. Bin aber vollzeitbeschäftigt. Wie es dann mit einem evtl. Aufpreis Deiner KK aussieht, müsstest Du erfragen.
Die Öffnungszeiten sind bei mir z. B. wochentags ab 18.00 Uhr, samstags ab 8.00 bis 12.00 Uhr. Wobei ich aber auch schon Ausnahmen gemacht habe.
Ich hatte mich seinerzeit entschieden, mich nicht in einem bestehenden Laden
mit einzumieten, weil ich dann auch zu einen Miete zahlen müsste und zu anderen meine Termine nicht so flexibel handhaben kann. Erst mal muss dann die Kohle für die Teilmiete reinkommen, was anfangs doch recht schwierig ist, da man ja noch andere Kosten hat, zB Material anschaffen, Schulungen und Werbung. Und außerdem wollte ich unabhängig bleiben. Ich möchte auch mal in stressigen Zeiten einfach mal einen Abend keinen Termin machen müssen.
Bei Deiner hauptberuflichen Teilzeitbeschäftigtigung sieht das natürlich wieder anders aus.
Aber bedenke, dass Du evtl. einen Untermietvertrag eingehst. Wenn es dann nicht so prickelnd läuft, kommst Du womöglich aus dem Vertrag nicht so schnell raus, außer mit Sondervereinbarung 6 Monate auf Probe und während der Probezeit dann fristlose Kündigung möglich. Oder so ähnlich.
LG
Simone
02.06.2012 11:39 •
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