Verschiedene Fragen zu mobilem Nageldesign

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" alexehexe, 27.05.2012 19:40.
alexehexe

alexehexe

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Hallo ihr,

ich hätte einige Fragen an die von euch, die mobil arbeiten (natürlich auch an alle anderen).

Wie haltet ihr das mit den "Öffnungszeiten"? Es ist mobil ja nicht so, dass man morgends um 9 Uhr aufschließt und um 18 Uhr abschließt.
Termine nach Vereinbarung, das ist mir klar. Aber wie ist das zb Samstags, Sonntags und Feiertags? Darf man da überhaupt seine Dienstleistung anbieten oder gibt es da besondere Auflagen?

An alle die ihr Nagelstudio Nebenberuflich betreiben hätte ich auch ne Frage.
Ich lese ja immer wieder die Grenze von 17500 zwecks Kleingewerbe. Wie ist es da mit der Krankenversicherung? Ich bin Teilzeitbeschäftigt und somit über meinen Arbeitgeber versichert, muss ich mich dann noch zusätzlich versichern oder bleibt das so mit der KV wie es ist oder kommt da evtl. ich nenne es mal "Aufpreis" von der KK, da man ja mehr Verdienst hat und der Beitrag ja nach Einkommen gestaffelt ist?
Ich hoffe ich würfel da nichts durcheinander :help:

Und zu guter letzt eine Frage an die, die sich in einen Laden eingemietet haben, wie seit ihr zu dem Platz gekommen? Seit ihr von Laden zu Laden gegangen und habt nachgefragt? Oder über Zeitungsanzeigen?

Danke für eure Antworten

27.05.2012 19:40 • #1


Sonne76

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Hallo alexehexe!
Erstmal muss ich sagen das ich weder mobil, noch ein Kleingewerbe und auch nicht irgendwo eingemietet bin.
Ich habe eine Bekannte die macht Nägel und Haare mobil von Mo. - Sa., sie hat 2 lange Tage wo sie von 8-20 Uhr arbeitet die anderen so wie die Arbeit anfällt. Sonntags und an Feiertagen nur bei Freunden!
Soviel wie ich weiss bleibt de KV beim Kleingewerbe ganz normal man muss sich nicht extra versichern, aber das kannst Du sicher bei Deiner Krankenkaasse erfragen.
Dann hat meine Freundin eine Bekannte die ist Kosmetikerin und die hat sich in einen Friseursalon eingemietet, die hatte es aus der Zeitung, ist aber vorher auch von Laden zu Laden gegangen und hat da gefragt!

Ich hoffe ich konnte die ein wenig helfen

01.06.2012 20:55 • #2



Hallo alexehexe,

Verschiedene Fragen zu mobilem Nageldesign

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Simone2001

Simone2001

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Hi Alexehexe,

ich arbeite mobil und habe es als Nebengewerbe angemeldet. D. h. einen Gewerbeschein beantragt. Mir wurden vom Gewerbeamt schon direkt die entsprechenden Formulare vom Finanzamt ausgehändigt, wo ich dann auch die Kleinunternehmer-Regelung angekreuzt habe. Ich habe vorher allerdings meinen Arbeitgeber um Erlaubnis gefragt und diese auch erhalten- alles schriftlich. Muss man machen. Die Krankenkasse hat mir dann noch einen Fragebogen zugesandt. Es hat sich aber durch das Nebengewerbe nichts an der Krankenversicherung geändert. Bin aber vollzeitbeschäftigt. Wie es dann mit einem evtl. Aufpreis Deiner KK aussieht, müsstest Du erfragen.

Die Öffnungszeiten sind bei mir z. B. wochentags ab 18.00 Uhr, samstags ab 8.00 bis 12.00 Uhr. Wobei ich aber auch schon Ausnahmen gemacht habe.

Ich hatte mich seinerzeit entschieden, mich nicht in einem bestehenden Laden
mit einzumieten, weil ich dann auch zu einen Miete zahlen müsste und zu anderen meine Termine nicht so flexibel handhaben kann. Erst mal muss dann die Kohle für die Teilmiete reinkommen, was anfangs doch recht schwierig ist, da man ja noch andere Kosten hat, zB Material anschaffen, Schulungen und Werbung. Und außerdem wollte ich unabhängig bleiben. Ich möchte auch mal in stressigen Zeiten einfach mal einen Abend keinen Termin machen müssen.

Bei Deiner hauptberuflichen Teilzeitbeschäftigtigung sieht das natürlich wieder anders aus.

Aber bedenke, dass Du evtl. einen Untermietvertrag eingehst. Wenn es dann nicht so prickelnd läuft, kommst Du womöglich aus dem Vertrag nicht so schnell raus, außer mit Sondervereinbarung 6 Monate auf Probe und während der Probezeit dann fristlose Kündigung möglich. Oder so ähnlich.

LG
Simone

02.06.2012 11:39 • #3


Flimmerkiste

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hat Simone toll beschrieben...
Ich würde bei "mit Einmietung" sogar versuchen, Klauseln zwischen 1-3 Monate Kündigungsmöglichkeit mit rein zu nehmen, ist hier schon Gang und Gäbe....sollte sowas nicht klappen, o. man versteht sich dann mit dem Hauptmieter nicht, sollte man versuche,n so kleine Verbindlichkeiten wie nur mgl. aufzubauen..

02.06.2012 11:54 • #4