Das alles stimmt leider so, wie es oben steht:
wenn der Arbeitgeber das verbietet, ist das sein gutes Recht und man muss sich dran halten.
Es gibt einzelne Ausnahmen, aber die müssen mühsam durchgefochten werden, ob sich das der Einzelne dann antun will, sei dahin gestellt.
Vor ein paar Jahren gabs mal eine Studie über die Mikrobenbelastung von Gelnägeln gegenüber Naturnägeln, ich hab die damals noch gelesen aber nicht abgespeichert. Ein paar Wochen oder Monate danach, war sie nicht mehr zu finden.
Es gibt auch Arbeitgeber, die sich überzeugen lassen, dass durch eine ordentlich gearbeitete Nagelmodellage das Risiko von Keimübertragung geringer ist, als beim eingerissenen, abgebissenen oder sonst irgendwie angegriffenen Naturnagel.
Darauf kann sich aber niemand berufen, das liegt im Ermessen des Arbeitgebers.
LG Jane
04.02.2016 01:24 •
#11