Hallo, sei bitte so nett und stell dich hier
vorstellung-der-mitglieder-f21.html vor, danke
Jedes Bundesland hat einen sogenannten Rahmenhygieneplan. Dieser ist auf das jeweilige Unternehmen anzupassen und umzusetzen. Dort steht drin, wie Geräte zu reinigen, zu desinfizieren und ggf. zu sterilisieren sind.
Bei mir in Sachsen ist nur die Heißluftsterilisation oder der Autoclav zulässig. Kein UVC.
Aber sterilisieren muss ich nicht, weil ich keine Arbeiten durchführe bei denen bestimmungsgemäß die Haut durchtrennt wird (Wortlaut der RHP), sprich ich arbeite unblutig.
Wenn Sterilisatoren angewendet werden kann es sein, dass man das Verfahren anmelden muss. Da gibt es noch das Medizinproduktegesetz. Aber damit kenn ich mich nicht so aus. Geräte müssen dann regelmäßig geprüft und gewartet werden inkl. Dokumentation...
Informiere dich am besten bei dem für dich zuständigen Gesundheitsamt, die können dir das ganz genau sagen.
Im Übrigen werden nur gereinigte und desinfizierte Geräte sterilisiert. Das Desinfektionsbad musst du trotzdem machen.
08.05.2020 21:09 •
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