Hallo ihr Lieben,
ich bin ja nun seit Dezember mit meinem Gewerbe nebenberuflich am Start. Zum Sommer hin würde ich gerne auch UV-Lack an den Füßen anbieten. Muss das extra in den GS oder fällt dies einfach mit unter Nageldesign? Ich will keine Pediküre oder so anbieten, nur die UV Lack Behandlung wie an den Händen.
Vlt kann mir ja hier jmd was dazu sagen. Sonst ruf ich beim Gewerbeamt an.
18.01.2015 19:58 •
#1