Hallo Kiki,
das ist ein zweischneidiges Schwert.
Wenn du das in deiner AGB so drinnen hast, ist das gerechtfertigt, auch dann wenn Du dir die Folgetermine von den Kunden unterschreiben lässt.
Wenn Du aber nichts schriftliches darüber vereinbart hast, würde ich davon die Finger lassen.
Ich habs sowohl in der AGB als auch auf den Terminkarten und bisher habe ich diese Massnahme nur ein einziges Mal benötigt, damit die Kundin draus gelernt hat,seither sind meine Pappenheimer immer pünktlich bzw. vergessen ihre Termine nicht mehr.
Lass Dir nicht auf der Nase rumtanzen, du bist die Chefin.
Ich habs auch schon so gemacht, dass wenn jemand unpünktlich war, ich nur noch das gemacht habe, was in der Zeit möglich war bis zur nächsten Kundin und hab diese mit unfertigen Nägeln nach Hause geschickt und siehe da beim nächsten Termin war sie sogar überpünktlich.
Andererseits kannst es aber auch so machen, dass Du früher oder später für unzuverlässige Kundinnen einfach keinen Termin mehr hast.
Wie Du Deine Kundinnen erziehst, bleibt also dir überlassen.
Liebe Grüsse
12.03.2008 01:34 •
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