Liebe Forenmitglieder,
habe das gelesen und mich eingeloggt.
Das, was Traumangela schreibt ist vollkommen korrekt.
Die Regierungspräsidien und Gewerbeaufsichtämter werden das bestätigen.
Alle, auch die, die schon vor 2002 "med." Fußpflege gelernt haben, dürfen KEINE Diabetiker, Bluter und Rheumatiker behandeln.Sie hätten die Übergangsregelung nutzen können, dann dürften sie es.Auch diese "alten Hasen" haben keine automatische Erlaubnis zur medizinischen Arbeit.Ohne staatluche Prüfung geht das nicht mehr.Für Vergangenes gibt euch niemand was.leider.Ihr hättet die Chance gehabt, die Prüfung günstig zu machen.
Ihr könnt euch gerne bei den Ämtern erkundigen.Hier Mutmaßungen anzustellen, hat keinen Sinn.
Auch stimmt es nicht, was viele "Schulen" euch erzählen.
lt. Regierungspräsidium, das die einzige Stelle ist, die medizinisches Arbeiten erlauben, berechtigt kein zertifikat der Welt zur Behandlung der Tätigkeiten, die darauf stehen.Papier ist geduldig und mit diesen Kursen mit unerlaubten Tätigkeiten wird ne Menge Geld verdient.Die Schulen unterstehen dem Privatschulgesetz, wir unterstehen dem Heikpraktiker-dem Heilmittelwerbe- und dem Gesetz des unlauteren Wettbewerbes.
Sobald es bei einem Diabetiker zu einer Verletzung kommt, müssen wir den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.Denn für unerlaubte Tätigkeiten haben wir keinen Versicherungsschutz.
Im Moment wird stark kontrolliert (seit dem rechtskräftigen Urteil).
Also: keine Risikopatientenbehandlung und keine Reflexzonenmassage ohne Podoschein oder Heilpraktiker.
Ich bin keine Podologin, nur Nageltante und Fußpflege, habe mich aber bis zur obersten Instanz genau erkundigt.
Falls ihr mir nicht glauben wollt, fragt euer zuständiges Regierungspräsidium.
Wer den Ausbildungsstätten glaubt und sich nicht erkundigt, fügt sich selbst Schaden zu, den Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Nicht dioe Schulen machen die Gesetze , sondern die Ämter.
Deshalb ist es fatal, zu glauben, wenns ne Schule sagt, gilt das.
und: es gibt inzwischen viel mehr als 150 Podologen.
Ich habe so das leise Gefühl, daß sich Soni sehr stark für eine Schule einsetzt.Denn das ist nur die halbe Wahrheit.Es gelten außer dem Tiotelschutz noch mindestens 3 andere Gesetze-für UNS.
Jenny:klar, so einen nagel darf man mit gel verschönern.
Pflegende und verschönernde Sachen darf man machen, nur keine Behandlungen an pathologisch Veränderten Füßen und Risikobehandlungen.Aber das hat Traumangela in der Aufstellung ja alles aufgelistet.
lg birgit
16.07.2011 18:51 •
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