Dieses beinhaltet aber nicht die gesundheitlichen Risiken die davon ausgehen.
Nebenbei, ich nehme an du meintest 50W?!
Dazu habe ich aber die Info bekommen, dass weder die Motorfrequenz noch die Watt-Leistung des Motors-etwas mit der
Reinigungsfrequenz zu tun hat. Mit einem 50W/50-60Hz Motor kann man verschiedene Reinigungsfrequenzen erreichen-jede für einen bestimmten Zweck-d.h. diese Frequenz muß auf das zu reinigende Objekt abgestimmt werden. Also jeweils eine andere für z.b. verrostete Schrauben, Brillengläser (da ist sie ca.40
kHz)...usw. verwendet werden. Es gibt bereits eine Unmenge solcher Sonic-Reinigungsgeräte am Markt- und für jedes wird deshalb auch die Renigungsfrequenz extra angegeben. Also ist das auch für menschliche Finger notwendig-damit eben ein sicherer und das Reinigungsobjekt nicht schädigender Gebrauch garantiert werden kann.
Dieser "jeweilige Frequenzlevel für den jeweiligen Gebrauch" muß aber
wissenschaftlich/technisch untermauert werden, d.h. ein Gerät kann nicht mit einem willkürlichen Level oder für einen anderen Gebrauch vertrieben werden.
Bitte schlagt mich jetzt nicht-diese Auskünfte habe ich u.a. von einem TÜV-Ingenieur, die eben für eine Zulassung solcher Geräte am Markt verantwortlich und zuständig sind-
diese Zulassung meinte ich. Ob einfach die für Brillengläser verwendet wird, oder ob es eine eigene Zulassung aufgrund technischer
Anderwertigkeit gibt-und worin diese besteht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gepr%C3%BCfte_Sicherheit
D.h. wird ganz einfach irgendein Gerät zweckentfremded für Fingernägel vertrieben?-ohne einer wissenschaftlichen/gesetzlichen Grundlage für dessen Unschädlichkeit? Nochdazu wird in diesem Gerät Aceton, und nicht nur Wasser mit 1 Tropfen Geschirrspülmittel verwendet?-das kann doch nicht wahr sein!
Bitte versteht mich jetzt nicht falsch-ich habe weder Zeit noch Lust
hier auf "die Jagd nach den Bösen" zu gehen-echt nicht! Ich wollte einfach nur die Reinigungsfrequenz dieser Gerätes und die Bestandteile der Lösungsmittel wissen, um eben mal nachzufragen ob diese von Fachleuten für menschliche Finger
als ok eingestuft wird-das war eigentlich alles. Dass mir niemand diese nennen will/kann-hätte ich nicht erwartet, aber ohne diese bekommt man natürlich keine verantwortliche Aussage von einem Fachmann-und somit stehen uns "Nichtfachleuten" für alle möglichen "Vermutungen" Tür und Tor offen!
Ich hoffe mich diesmal besser ausgedrückt zu haben.
Ob diese Nail-Remover-Gerät eine GS,TÜV usw.-Zulassung" in diesem Sinne haben?.....kann man anscheinend auch erst nach dem Kauf feststellen....
Ehrlich gesagt mir hat das ganze schon zu viel Zeit gekostet-
mich ärgert es aber immer sehr wenn man derartig verschaukelt wird.