1

Traumjob für die Zukunft - Fragen

"

Schulung, Ausbildung & Job

" future_nagelfee, 05.05.2020 12:02.

future_nagelfee

2
2
Hallo Ihr Lieben,

ich bin ein Neuling :wink:

kurz zu mir, damit Ihr einen kleinen Eindruck bekommt und Euch vielleicht besser in mich hinein versetzen könnt.
Weiblich 19 Jahre jung, kontaktfreudig, redegewandt, aufgeschlossen, höflich, humorvoll

Ich habe mir nun schon länger etwas in den Kopf gesetzt und bin der festen Überzeugung das es wirklich MEIN Traumberuf werden könnte nachdem ich bei manch anderen Berufe so ziemlich ins Klo gegriffen habe.

Ich möchte Nageldesignerin werden.. Eine zertifizierte Schulung wird in kürze stattfinden!
Aus persönlichen Gründen ist es mir nur möglich von zu Hause aus diese Art von Dienstleitung in meiner Mietwohnung anzubieten. Platz für Nageltisch mit allem drum und dran wäre in meinem Wohnzimmer. Parkplätze "2 Stunden frei Parken mit Parkscheibe" gibt es einige vor dem Haus. Wie ist es mit einem Gäste-WC? In meiner Wohnung gibt es nur ein Badezimmer mit Toilette.. Bei Wohnungsübergabe habe ich dem Makler (= wurde vom Vermieter aufgetragen) von meiner Idee erzählt und er meinte auch gleich das dem eigentlich nichts im Wege steht. Den Vermieter selbst habe ich noch gar nicht kennengelernt daer ein viel beschäftiger Mann ist der sehr viele Immolbilien hat.

Mein Freund arbeitet Vollzeit und hat eine Festanstellung daher möchte ich es nur als Minijob/Kleingewerbe machen.
Da ich es wirklich Hauptberuflich machen möchte und kein anderen Verdienst habe, besteht da die Möglichkeit von irgendwo in der Anfangsphase finanzielle Unterstützung zu bekommen wie z.B Anteil des Seminares vom Amt bezahlen oder Materialkosten zum Teil übernehmen?

Was muss ich noch alles beachten?

Ich freue mich riesig auf Eure Kommentare.

Ganz liebe Grüße
future_nagelfee :-D

05.05.2020 12:02 • #1


NCS

NCS

634
7
5
458
Hallo future_nagelfee,

um in einer Mietswohnung ein Gewerbe betreiben zu können, muss der Vermieter der Nutzung zustimmen. Ist die Wohnung nicht auf gewerbliche Nutzung ausgelegt muss er unter Umständen eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen. Daran könnte es dann scheitern, da dies doch mit etwas Bürokratie verbunden ist.
Diese Voraussetzung wird vermutlich auch die Gewerbestelle der Stadt hinterfragen, wenn du dein Gewerbe anmeldest. Um Kunden in den eigenen 4 Wänden empfangen zu dürfen musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Wie das bei eurer Stadt geregelt ist, besprichst du am besten mit dem dortigen Bau- oder Gewerbeamt.

Zuschüsse kannst du beim Jobcenter beantragen. Es gibt zum einen Bildungsgutscheine. Diese Gutscheine werden aber nicht bei jeder Firma die Nageldesign-Schulungen anbieten angenommen. Da müsstest du dich dann mal informieren, welche Firma mit Bildungsgutscheinen arbeitet.
Dann kannst du, solltest du arbeitslos gemeldet sein und noch min. 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, unter einigen Voraussetzungen auch einen Existenzgründerzuschuss beim Jobcenter beantragen.

Beachten musst du dann auch, dass du dich selber Krankenversichern musst. Zu welchen Konditionen, dass erfragst du am besten bei deiner Krankenversicherung.

Viel Erfolg!

05.05.2020 13:33 • x 1 #2



Hallo future_nagelfee,

Traumjob für die Zukunft - Fragen

x 3#3


Ginger

Ginger

10933
129
70
5673
Hallo!

Ganz genau, es gibt bestimmte Auflagen, wenn du so etwas Zuhause anbieten möchtest. Die können aber von Stadt zu Stadt oder Kreis zu Kreis variieren. Also wenn du auf Nummer Sicher gehen möchtest, erfrage das beim Bauamt deiner Stadt. Bei mir war das z.B. sehr streng (habe in einer separaten Wohnung angefangen). Die Wohnung (klein) war wirklich nur als Nagelstudio gedacht, aber trotzdem musste da sooo vieles beachtet werden, Wahnsinn! Meist wird ein eigenes Klo / Waschbecken erwartet, das könnte bei dir also ein Problem sein. Und evtl. auch die Umsetzung von Hygienemaßnahmen, aber auch da sollte man dir beim Bürgerbüro / Gesundheitsamt weiterhelfen können.
Und, wie schon gesagt wurde, dein Vermieter muss zustimmen!

Ich habe verstanden, dass es nicht anders geht, aber mal ehrlich: willst du dir wirlich fremde Menschen so nah in dein Zuhause holen? Ich würde das nicht wollen, aber das ist vielleicht Typsache. Ich muss aber sagen, dass ich es auch andersrum, also als Kundin etwas "unangenehm" empfinden würde, bei jemand anderem so in die Privatsphäre einzudringen. Aber das ist nur meine persönliche Empfindung. :wink:

Ich verstehe nicht ganz, wie du es mit Minijob / Kleingewerbe / hauptberuflich meinst...
Da du keinen Hauptjob hast, kannst du es ja nur als ganz normales (Haupt)Gewerbe machen. Kleingewerbe ist kein Gewerbe :wink: Das bezieht sich eher auf eine Regelung, dass du dich als "Mini-Gewerbe" (ohne Rechtsform wie z.B. GmbH oder so) nicht an gewisse Regeln halten musst (z.B. Kleinunternehmer-Regelung wg. Steuern).
Also müsstest du es hautpberuflich machen, wie du es ja auch möchtest, aber dann auch Vollzeit! Ein Gewerbe ist auf Umsatz und -steigerung ausgelegt. Wenn du zu wenig machst, kann dir evtl. das Gewerbe entzogen werden, wegen Liebhaberei, so nennt sich das dann. Wenig machen kann man nur, wenn es ein Neben-Gewerbe ist, sprich neben neben einem Hauptjob.

Wie das mit der Krankenkasse asussieht, da bin ich mir jetzt auch nicht sicher, müsstest du dann auch klären.
Ebenso wie mit einer möglichen Förderung. Früher gab es noch den Gründungszuschuss, aber ich glaube, der wurde mittlerweile abgeschafft :nixweiss:

Vielleicht hast du ja die Möglichkeit, bei dir in der Nähe mal ein Gründerseminar zu besuchen, das hilft bestimmt auch. Oder vereinbare mal einen Termin beim Steuerberater, die sind auch sehr gute Ansprechpartner für so etwas und helfen bei der Existenzgründung.

Naja, und dann gibt es natürlich noch tausend Dinge... aber die kommen alle erst später, eins nach dem anderen :D
Hoffe, das hilft erstmal etwwas weiter, sonst immer fragen! :wink:

05.05.2020 15:19 • #3