lediglich nachbarschaftsarbeit zählt nicht als schwarzarbeit, aber asuch da darf man nicht bezahlt werden. alles also ehrenamtlich, sobald du eine gegenleistung erhältst, kannst du strafbar gemacht werden, der zoll kümmert sich dann darum und das ganze wird dann mit bußgeld in die tausende geahndet.
Mein Bruder hat während er bei seiner alten Firma war, für die gegenüberliegende Firma(wirkoich einfach nur auf der anderen straßenseite) ein auto zu seiner firma gefahren. denselben tag gabs die kontrollen, die ja üblicherweise mal gemacht werden und auf einer überwachungskamera konnte man ihn dabei sehen, wie er das auto bewegt hat, obwohl er ja nicht da arbeitet. selbst das galt schon als schwarzarbeit und letzendlich warens dann einige sozialstunden, weil er sich nicht eben mal 6000€ aus den rippen leiern konnte.
slbstverständlich ist das ganze nicht kampflos geschehen, aber wenn der staat geld wittert, dann ist er sehr verfressen...
Also lasst es wirklich lieber, es brauch nur jemand bei den kunden dabei sein, der erzählt, von wem er sich seine tollen nägel machen lässt und schon sitzt du in der patsche, wenns ein falscher hört.
mit den materiellen dingen ist das so eine sache,es kommt dabei glaube ich auf den sachwert an, aber das ist grauzone und jeder richter machts dann so wie er will, ich würde es nicht darauf anlegen.
wenn man jemanden für sich schwarzarbeiten lässt, dann macht man sich ebenso strafbar, wenn euch das noch nicht bewusst ist, kommt auf den fall an.
wenn du in ein studio gehst, das nicht angemeldet ist, aber sichtlich besteht, dann wird es warscheinlich nicht geahndet, weil man ja nicht davon ausgeht, dass es schwarz ist. aber niemand kann einem richter erklären, dass man nicht wusste, dass die gute nageltante nicht angemeldet war, wenn man sich die nägelchen hat in seiner küche für 15€ machen lassen...
berichtigt mich gerne, wenn ihr es anders wisst/sieht, das sind so das grobe, was ich noch von meinem bruder weis, rechte ändern sich natürlich ständig.
31.08.2010 23:06 •
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