Hallo Ramona,
ich hab das mit dem Ausfallgeld in meinen AGB´s drinnen, diese habe ich immer in zweifacher Ausfertigung. Eine bekommt die Kundin für zuhause zum lesen und die andere wird unterschrieben von der Kundin bei mir´im Ornder abgeheftet.
Wenn es dann zu so einem Fall kommt, dass wegen unentschuldigtem Nichterscheinen, das Ausfallgeld fällig wird und die Kundin versucht mit 1000 Ausreden drumm rum zu kommen, leg ich ihr das von ihr unterschriebene Exemplar vor die Nase..........und dann wird mit knirschenden Zähnen bezahlt, aber sie tun es.
Andernfalls hilft eine 3 malige Mahnung und ein Mahnbescheid.
Wenn man bei einer mal so verfahren ist, dann spricht sich das rum und die Kunden werden zahm. Nichtentschuldigtes Fernbleiben macht somit kaum noch jemand. Wenn es dennoch vorkommt ist wirklich was schlimmes dazwischengekommen - kommt aber selten vor.
Meist hört man dann ja beim nächsten Termin raus was war und dementsprechend kann man handeln.
Liebe Grüsse
27.08.2008 01:31 •
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