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Steuerliche Frage ? Terminkalender

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Heike68, 29.06.2010 05:09.

Heike68

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Hallo ,ich habe ein Kleingewerbe und würde gerne wissen ob man in dem Terminkalender den Name eingeben muß oder ob es reicht wen man Neumodellage ,Refill,Maniküre immer einträgt.
Wie haltet ihr es ?
Es wird ja beim finanzamt oder Steuerberater später mit vorgelegt

Vielen lieben Dank im vorraus

29.06.2010 05:09 • #1


TitusMaus

TitusMaus

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Hay :)
ich hab zusätzlich zum Terminkalender meine Ein-und Ausgabenordner, da schreib ich auch immer alles auf was ich wie wo wann Eingenommen habe.
Inkl. Adresse, was gemacht wurde und der Preis.

LG Dani

29.06.2010 06:15 • #2



Hallo Heike68,

Steuerliche Frage ? Terminkalender

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UliHase

UliHase

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Wie meinst das mit der Adresse? *aufdemschlauchsteh* ich denke Kundendaten sind doch eher unter Datenschutz...... Das mit dem Ordner handhaben ich auch so, aber eben Einnahmen extra und Ausgaben extra... bei Quittungen wie Einkäufe von Getränken, da kopier ich die vorher, damit die nicht verblassen....

29.06.2010 14:20 • #3


Sabsi

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Dein Terminkalender interessiert weder Deinen Steuerberater noch das Finanzamt.

Wichtig ist denen ein lückenlos geführtes Kassenbuch und am Jahresende die GUV.

29.06.2010 18:11 • #4


Heike68


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Hallo,erst einmal vielen lieben Dank für die tollen Tips, :D
wie man sieht man lernt nie aus. :oops:
Ich hatte es zum allerersten mal gemacht und meine Steuerberaterin meinte man müßte es ja nachvollziehen können wann ich welches Geld verdient hätte ,nur als Beispiel :
Claudia Lustig am 6.3.2009 Neumodellage + Malerei 70,00 € , so sollte ich es aufführen.
Oder ich hatte Material weil es nicht so toll war weg geworfen aber nicht mir notiert was es war und was für eine Menge, häää. Wer denkt den an soetwas.
Natürlich habe ich eine Mappe mit Sämtlichen Einkäufe Ordentlich und die Ausgaben so wie oben beschrieben in einem Buch,also alles nachvollziehbar.
Leider kaufe ich sehr gerne Material ein ( Einleger,Stamping ,Pulver Farben usw )was ich hier auch on mass herumstehen habe,natürlich meinte die Steuerberaterin daher auch ich muß 100derte von Kundinnen haben was natürlich schön wäre aber leider nicht ist,vieles benutze ich und meine 2 Töchter sehr gerne selber,wie soll man soetwas nachweisen,sind die immer Witzig :?: .

liebe Grüße

29.06.2010 19:40 • #5


Sabsi

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Die Modellage an den eigenen Händen oder die der Töchter fällt unter Eigenbedarf der auch verbucht gehört, d.h. ím Klartext Du musst für deine eigene Modellage oder die Deiner Töchter genau so bezahlen wie eine Kundin

oder

Wenn Du Dir privat Nägel machst, dann kauf Dir dafür auch das nötige Material aus Deinem Privatvermögen, benutze aber dafür nie das Material welches Du fürs Gewerbliche angeschafft hast.

29.06.2010 19:46 • #6


Knulli

Knulli

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eine meiner Kundinne arbeitet beim Finanzamt in der Steuerprüfung :oops:
zum Thema Buchführung sagte sie mir folgendes: es ist egal wo du das vermerkst. wichtig ist: wann, für was, wieviel.
wem du diese Modellage oder sonstwas verpaßt ist dem Finanzamt egal.
Es muß übersichtlich sein, es reicht auch eine Art Heft. Desto übersichtlicher, umso weniger wird nachgeforscht!
Dies gilt fürs Kleingewerbe.

29.06.2010 20:00 • x 1 #7


Heike68


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Vielen Dank für Euere Hilfe

:D [/b]

30.06.2010 04:06 • #8



Hallo Heike68,

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