Steuererklärung-Schulung absetzbar?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Nizzi, 23.03.2012 09:35.

Nizzi

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Hallo,

ich steh kurz vor meiner Steuererklärung 2011. :? Und wollte mal nachfragen, ob jemand von Euch weiß, wie das mit den Schulungen ist, die ich letztes Jahr gemacht habe, kann man die steuerlich absetzen? Ich denke ja eher nicht, aber wer weiß?

Achso es ist so: Ich arbeite hauptberuflich im Büro und habe kein Gewerbe angemeldet, hab ja nur mein Modell (kostenlos) und mein Nailtrainer. :lol:

Hab über die Suche so genau nichts gefunden. Im Internet hab ich das so verstanden, dass man es nur absetzen kann wenn es im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf steht und das wäre ja bei mir nicht der Fall?

Weiss von Euch jemand mehr dazu?

Achso zu den Schulungen vielleicht noch, habe zwei Gelschulungen und dann hab ich bei der IHK noch die Ausbildereignungsschulung gemacht, kann ich vielleicht wenigsten letztere absetzen? Arbeite aber auch noch nicht als Ausbilder.

LG Nizzi

23.03.2012 09:35 • #1


Flimmerkiste

Flimmerkiste

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also der Logikhalber müßte es geht... ist ja dann als Fortbildungskosten anzusehen... bei Nachfragen kann man ja argumentieren...ich beabsichtige mich selbstständig zu machen und erhalte hierbei notwendige Grundenntnisse blabla..
denke aber nicht das das eine große Relevanz hat, denn es fällt meines Wissens nach mit in die Oberkategorie Werbungskosten und der Pauschsatz ist "so hoch", da kommt man selten drüber als Ottonormalverbraucher...

23.03.2012 09:57 • #2



Hallo Nizzi,

Steuererklärung-Schulung absetzbar?

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Simone2001

Simone2001

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Hi,

soweit ich weiß, kann man das nur absetzen, wenn man den Beruf (auch nebenerwerblich) ausübt.
Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, kannst Du Kosten, die damit in Zusammenhang stehen und bis zu 3 Monaten vorher entstanden sind, absetzen. Dazu gehören dann auch Schulungen und die Fahrtkosten, ggf. auch Übernachtungskosten, etc. dazu.

Wenn Du sicher gehen willst, frage beim Finanzamt nach. Die beißen nicht. :wink:

LG
Simone

23.03.2012 10:11 • #3


tabatax

tabatax

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Die Kosten für die Ausbildereignungsprüfung kannst du auf jeden Fall absetzen, es sei denn, dein Arbeitgeber hat die bezahlt.

Die Nail-Schulungen würde ich mit angeben, so wie Flimmerkiste es gesagt hat. Ablehnen können die ja immer noch.

23.03.2012 10:56 • #4


Nizzi


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Hey,

danke für Eure Antworten. Ich werds einfach versuchen. Leider sind mehr als drei Monate vergangen und Gewerbe wollte ich deswegen jetzt (noch) nicht anmelden. Bin ja noch am Üben.

Wünsche Euch allen ein schönes Wochenende. Juhuu die Sonne scheint....

23.03.2012 14:04 • #5


Xanthara

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Du kannst diese Schulungen nicht absetzten. Nur dann wenn du ein Gewerbe hast.

23.03.2012 22:49 • #6


Anja24

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Mir schwirrt da was von vorweggenommenen Betriebsausgaben im Kopf herum. Also wenn das Seminar im Zusammenhang mit deiner zukünftigen Einnahmenerzielung steht und das in einem zeitlich angemessenen Rahmen liegt. Einfach ausprobieren. Schlimmsten Falls steht dann im Bescheid eine Erläuterung, warum die die nicht anerkannt haben.

11.04.2012 13:56 • #7


Nizzi


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Hallo zusammen,

ich danke Euch für Eure Antworten. :bussi: Ich habe mir überlegt es einfach zu versuchen, wie ihr schon gesagt habt, mehr als nein sagen können sie nicht. Aber wenn ich dann meinen Bescheid bekomme, gebe ich Euch eine Rückmeldung. Nur müsste ich meine Steuererklärung erst mal fertig kriegen und abschicken.(Mir fehlt die Lust dazu. Hab ja schon angefangen aber....) :nixweiss:

12.04.2012 08:49 • #8


Sabsi

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Würde ich an Deiner Stelle genau so machen... probieren geht über studieren... und so manch ein Betrag wurde von einem Sachbearbeiter, der genau so wenig Lust hat zu arbeiten auch schon übersehen...

Ich wünsch Dir viel Glück !

15.04.2012 22:40 • #9



Hallo Nizzi,

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