Der Lohnsteuerhilfeverein wird dir da nicht weiter helfen, denn das dürfen die nicht. Der Lohi darf nur bei nichtselbständigen, Vermietung und Verpachtung usw beraten aber nicht bei Selbständigkeit.
Wenn du dein Kleingewerbeangemeldet hast bekommst du vom Fa einen Fragebogen, den kannst du entweder selber ausfüllen (ist nicht schwer und Ausfüllhilfe liegt auch bei) oder zum Steuerberater gehen. Da du ja wahrscheinlich keinen UMSATZ über 17.500€/Jahr haben wirst würde ich dir die Kleinunternehmerreglung empfehlen denn ansonsten musst du die ersten 2 Jahre jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Wenn du die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nimmst musst du nur am Ende des Jahres ganz normal deine Einkommensteuererklärung machen, die Einnahmen minus Ausgaben und das wars.
Wegen den benzinkosten würde ich dann beim Fa anrufen und Fragen wie Sie das gern hätten, denn da ist jedes Finanzamt/Bezirk anders.
Wenn du noch Fragen hast kannst du dich gerne melden..
Lisa (Finanzbeamtin
)
12.06.2013 12:56 •
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