Ich hab im Standard der BGW nochmal nachgelesen.
Da steht drin, dass der Schutzschild (Scheibe) da sein SOLLTE. Von einer generellen Pflicht ist nicht die Rede.
Die BGW gibt Empfehlungen zum Arbeitsschutz. Aufgrund dieser Richtlinien wird dann im Falle einer Verletzung, Unfall, Ansteckung usw. geprüft inwieweit die BGW dafür zahlt. Als Arbeitgeber muss man in die BGW für seine Mitarbeiter einzahlen und sich dann auch an die Standards halten.
Wir als Einzelkämpfer zahlen ja häufig nicht in die BGW ein und erhalten auch keine Leistungen, sollte uns in der Ausübung unseres Berufes etwas passieren.
Die Ordnungsämter brauchen ja aber auch was, woran sie sich derzeit orientieren können und nehmen daher den Standard der BGW gern als Grundlage für eine Überprüfung.
Also, setz eine Scheibe hin, dann bist du auf der sicheren Seite.
Wenn du keine haben willst, dann ruf beim Ordungsamt an und frag nach.
Aber häufig wissen die das im einzelnen auch nicht und verweisen auf die BGW
08.09.2020 19:50 •
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