Nee, das hat mit Bundesland eigentlich nichts zu tun. Ich bin jetzt auch nicht die Arbeitsrechts-Expertin, aber soweit mir bekannt ist, KANN und darf ein Arbeitnehmer auf bestimmte Dinge nicht verzichten, der gesetzlich geregelte Urlaubsanspruch fällt z. B. darunter. Da das Arbeitsverhältnis beendet ist, kann der Urlaub ja nicht mehr gewährt werden.
Das wiederum heißt, der Urlaub kann nur noch abgegolten werden. Meines Wissens nach ist das mit dem gegenseitigen Verzicht auf Forderungen nur eine allgemeine Ausgleichsformel. Lass dich zur Sicherheit beraten.
Es ist nicht böse gemeint, aber ich bin erstaunt, wie unbedarft in unserer Branche teilweise an solche wichtigen Dinge herangegangen wird. Man sollte sich auch fragen, ob man selbst auf gesetzlich bestehende Ansprüche verzichten würde, um einem ehemaligen Arbeitgeber einen Gefallen zu tun.
Liebe Grüße!
19.01.2016 15:15 •
#6