Hallo,
Bei der Sollversteuerung wird immer der Tag der Rechnungsstellung gezählt, egal ob du da schon Geld erhalten hast oder nicht.
Bei der Istversteuerung der Tag des Geldeingangs.
Es kommt auch drauf an, in welchen Dimensionen du z.B. Umsatzsteuer abführen musst und wie die Zahlungsziele für deine Kunden sind, wählst du Sollversteuerung, musst du ja die Ust. schon abführen, also u.U. vorstrecken.
Als Kleinunternehmer darfst du keine USt in deinen Rechnungen ausweisen und keine Vorsteuer ziehen, kurz um, du hast mit der USt nix zu tun.
Die Versteuerungen (Soll- oder Ist-Versteuerung) bezieht sich auf Unternehmer die regelmäßig USt-Voranmeldungen abgeben, folglich in Ihren Rechnungen USt ausweisen und Vorsteuer ziehen dürfen.
konnte ich dir helfen? ansonsten ruf einfach beim Finanzamt an, die helfen dir bestimmt.
20.09.2011 09:59 •
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