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Selbstständig in Teilzeit

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" farbtest, 13.12.2011 20:35.

farbtest

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Hallo und Hilfe,

ich bin momentan Mama ;) und eigentlich auch ausgelastet, aber ich würde gerne etwas dazu verdienen. Wenn ich in die kleinen blauen Augen von meinem Knuffel schaue,
fällt mir dazu nur ein, am Besten von zu Hause aus - alles Andere geht momentan nicht.

Also, mein Elterngeld ist ausgelaufen (1 Jahr ist rum) , ich bin freiwillig krankenversichert .
Bei der Rentenversicherung hab ich den Antrag auf drei Jahre Elternzeit gestellt, ist auch durch und Anspruch auf ALG 1 habe ich nach- bis die Kleine 3 Jahre ist auch.

Ich möchte den Anspruch auf ALG 1 nicht verwirken und die Bezahlung der Rentenversicherung auch nicht berühren.

Ich würde gerne Bilder auf Märkten verkaufen, und da ich nicht absehen kann, ob die sich verkaufen und ich auch nur einwenig Geld verdienen möchte, hab ich keine Ahnung wie man so etwas anstellt, bzw. die Einkommengrenzen für so eine Unternehmung wären.

Vielleicht habt Ihr ja eine Idee.

Besten Dank

13.12.2011 20:35 • #1


sommer1975

sommer1975

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Am besten rufst du einen Steuerberater an oder lässt dich direkt bei der "Agentur für Arbeit" beraten, wieviel du zum ALG 1 dazuverdienen darfst, dann biste auf der sicheren Seite.

LG
sommer1975

13.12.2011 21:12 • x 1 #2



Hallo farbtest,

Selbstständig in Teilzeit

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Sabsi

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Das schlimmste was passieren kann.... das der Nebenverdienst auf Deine ALG 1 angerechnet wird.

Es ist aber vollkommen richtig, wenn Du Dich mit dieser Angelegenheit direkt an Deinen Sachbearbeiter wendest.

14.12.2011 00:55 • #3


Angel2009

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Also ich bin grade Hauptberuflich arbeitslos und habe Nebengewerbe angemeldet.

Ich sag dir kümmer dich frühzeitig drum. denn es ist richtig viel Theater bei mir . Du darfst die 167 Euro zuverdienst nicht überschreiten sonst ziehen sie dir die ab.

Ich hab jetzt schon 2 mal alle Unterlagen eingereicht. vom steuerberater . meine Buchhaltung etc. ich hab heut wieder Termin ob ich überhaupt geld bekomm dabei hab ich noch garkein richtiges einkommen. ICh kann da gegen 10 uhr mehr sagen. ich kämpf jetzt seit 11/2 monaten um mein geld.

14.12.2011 07:00 • #4


farbtest


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Hallöchen,

erst mal Dankeschön für die Antworten. Das Problem bei mir ist , das ich momentan kein ALG I bekomme , da ich für die Kleine in Elternzeit bin.

Ich zahl freiwillige Krankenversicherungbeiträge und mein Elterngeld ist jetzt ausgelaufen, das heißt ich habe momentan nur Ausgaben und würde gerne solange ich noch zu Hause bin etwas Geld verdienen, ohne den Anspruch auf ALG I zu verwirken oder die momentan vom Staat bezahlte Rentenversicherung zu verlieren.

LG

14.12.2011 08:38 • #5


sommer1975

sommer1975

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ok - sorry, dann hatte ich das ein bisserl missverstanden. Aber trotzdem solltest Du dir Rat von einem Profi holen, bei solchen Themen kann man ganz schnell etwas falsch machen...Alles Gute!

14.12.2011 09:01 • #6


Judith8412

Ich versuche mal mich kurz zu halten und verständlich auszudrücken - falls nicht bitte nachhaken...

Also grundsätzlich gilt: Wenn du dich in Elternzeit befindest (egal ob mit oder ohne Elterngeld) ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig.
Aber hier ist die Seite auf der es genau steht - vielleicht hilft dir das ja schon mal weiter. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rec ... 16318.html

Bei der RV kann man nur Kindererziehungszeiten(KEZ) in sein Rentenkonto eintragen lassen, dass hat aber eigentlich nix mit der Elternzeit zu tun. Ich glaub das hast du was verwechselt. Diese Zeiten bleiben ebenfalls unberührt bei einem Hinzuverdienst.

Wurdest du während der Arbeitslosigkeit schwanger, oder warum hast du Anspruch auf ALG I? Normalerweise sollte der Anspruch nicht verloren gehen - kommt halt auf die Umstände drauf an. ABER: Anspruch ist nicht gleich Berechnung!Das heisst: Es kommt bei der Berechnung immer auf das sog. Bemessungsentgelt (...schreibt man wirklich mit "t") an. Normalerwiese dein mtl. Bruttoeinkommen in den letzten 12Monaten - Wenns aber kein Einkommen gibt, dann wird ein fikitves Einkommen für die Berechnung genommen.
Aber wie bereits gesagt, es kommt immer auf die persönlichen Voraussetzungen an. Wenn du also eine "richitge" Auskunft möchtest, dann bleibt dir der Gang zur Arbeitsargentur wohl nicht erspart.

puhhh... jetzt reichts aber auch mal wieder! Ich hoffe ich konnte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen...
Naja, falls doch noch Fragen offen sind - nur her damit!
LG

14.12.2011 09:52 • #7


farbtest


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Dankeschön !

Ja das mit den 30 Stunden hilft auf jeden Fall schon mal weiter ;).

Und ja mit der Rentenversicherung leuchtet ein ,damals gab ja mal Punkte (?) hatte ich bei dem ganzen wirr warr schon durcheinander gebracht.

Das mit dem Anspruch und der Berechnung stimmt, aber das lass ich auf mich zukommen...ist ja auch nur ein Auffangnetz.

Schön , jetzt muß ich nur noch die Grenzen austelefonieren und dann kanns ja losgehen .

Achso ich hab noch etwas gefunden, betrifft mich zwar nicht ganz aber vielleicht hilft es jemand Anderem weiter :

http://www.gruenderlexikon.de/ratgeber/ ... aendigkeit

Vielen Dank :lol:

14.12.2011 20:12 • #8


Sabsi

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Und nebenher noch angemerkt.... es ist finanziell besser Du suchst Dir einen Job auf 400,-- Euro Basis.... den mit Nageldesign verdient man erfahrungsgemäss in den ersten beiden Jahren kaum etwas...denn man hat in 90 % der Fälle mehr Ausgaben wie Einnahmen.

14.12.2011 20:25 • #9



Hallo farbtest,

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