So wie Du es beschrieben hast, gehört die Dame angezeigt, denn der Dreck kann nur durch nicht sachgemässiges Umfüllen reingekommen sein.
Auch als Verkäufer / Shop darf man nicht selber abfüllen wenn man die dazu notwendigen Auflagen nicht erfüllt.
Staub, Flusen und kleine Härchen fliegen in der Luft rum und Gel hat nun mal eine Anziehungskraft für solches Minizeug.
Reklamieren war vollkommen richtig, sollte sie nicht drauf reagieren, dann schreib beim nächsten Schreiben drunter, dass Du Dir das Recht vorbehältst sie anzuzeigen.
Ist der Tigel wenigstens lt. KVO-Regeln ordentlich beschriftet ?
06.08.2010 01:00 •
#10