Also das mit dem DIPLOM nicht zeigen dürfen macht mich ganz kirre im Kopf. Im Wikipedia steht eindeutig
"Das Diplom (von griechisch δίπλωµα diploma „zweifach gefaltetes (Schreiben)“) ist eine Urkunde über Auszeichnungen (Ehrenurkunde), außerordentliche Leistungen und Prüfungen (Abschlussprüfung) an akademischen und nicht-akademischen Bildungseinrichtungen."
Da steht doch nicht-akademische Bildungseinrichtung und dadurch, dass es eben nur oben als DIPLOM steht heißt das nichts anderes als Urkunde - hier steht ja nichts von diplom-nageldesignerin.
Und irgendwo habe ich auch schon eine Stellungnahme der Firma gefunden.
Mensch, ich glaube, ich rufe da echt mal nen Anwalt an und frage nach. Welche rennommierte Firma, wo auch das Arbeitsamt Bildungsgutscheine für verteilt könnte sich denn sowas rausnehmen. Das Arbeitsamt muss ja auch Nachweise bringen.
Ich bin schon ganz durcheinander und ich verstehe das wirklich im Wiki so, dass es in dieser Form ausgestellt nichts anderes heißt, als Urkunde und die Wörter Urkunde und Diplom sich regelmäßig abwechselten.
In Zusammenhang einer Fachrichtung wie Mathematik usw. wäre es nur als akademischer Titel möglich und da würde ich allen recht geben, die sagen, das ist strafbar.
18.12.2012 22:19 •
#17