.. die Anzeige ist strafrechtlich und hat nix damit zu tun, dass ihr Euer Geld wiederbekommt, das müsst ihr auf dem zivilen Wege machen.
Ich habe das hier schon geschrieben, aber normaler Weise geht das so weiter
Postalisches Anschreiben mit Fristsetzung (muss man nicht machen, wäre aber höflich)
Kommt da nix, schickt man einen Mahnbescheid los.
Die Gläuberin hat 14 Tage Zeit Widerspruch einzulegen. Was sie da behauptet ist egal, das Gericht prüft das nicht.
Legt sie keinen Widerspruch ein hat sie die Schuld eingestanden und ihr könnt Euch um Zwangsvollstreckunsgmassnahmen bemühen.
Legt sie Widerspruch ein, müsst ihr Klage einreichen und ein Gericht prüft das dann.
Wird der Klage stattgegeben, bekommt ihr einen Titel und könnt zwangsvollstrecken.
Hat sie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und bei ihr ist nix zu holen, dann bleibt ihr auf allen Kosten sitzen und ihr könnt alle 3 Jahre auf eigene Kosten wiederum die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen
Ihr müsst Euch alle die Frage stellen, ob es einen Mahnbescheid wert ist, der rund 30 Euro kostet und am Ende hat sie nur leere Taschen.
Habt ihr eigentlich ne Ahnung was so ein Anwalt kostet ? Das macht nur Sinn bei jemanden der rechtschutzversichert ist.
Ich habe denn Ablauf hier schon mehrfach geschildert und wenn ihr das so nicht glaubt, dann recherchiert doch im Internet oder fragt bei
http://www.frag-einen-anwalt.de/
.. da bekommt ihr für schmales Geld eine juristische Auskunft.