.. also das mit dem Mahnbescheid funktioniert so: ihr bekommt den bei Gericht und das kostet Gebühren und dann stellt ihr Eure Forderung. In der Regel ist es so, dass man vorher selbst eine schriftliche Forderung mit Frist setzt, damit es erstmal nix kostet und die Gegenpartei Stellung beziehen kann. Das bleibt jeden selbst überlassen, weil ihr ja via Mail zumindest schon Fristen gesetzt hat.
Wenn sie den Mahnbescheid bekommt, hat sie 14 Tage Zeit Widerspruch einzulegen. Sie kann dann behaupten, was sie will. Das Gericht prüft eine Forderung mittels Mahnbescheid nicht.
Wenn sie keinen Widerspruch einlegt, dann hat sie die Schuld anerkannt und ihr könnt das Geld einfordern. Legt sie Widerspruch ein, indem sie sonstwas behauptet, müsst ihr Klage einreichen. Dann prüft ein Gericht, wie es sich verhält, aber in diesem Fall dürfte es aufgrund des Forumsverkehrs ja keine Beweisschwierigkeiten geben. Also nehmen wir mal an ihr bekommt alle einen gerichtlichen Titel um das Geld mittels Gerichtsvollzieher oder Kontoüberweisungsbeschluss einzutreiben.
Jetzt wird es eigentlich erst interessant. Wenn sie vorher schon auffällig war und schon Gläubiger hat, dann kann es sein, dass sie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Das heisst, sie hat dem Gericht sozusagen ihr Vermögen offenbart und das da nix zu holen ist. Diese Abgabe der eidestattlichen Versicherung kann alle 3 Jahre vom Gläubiger beantragt werden, um zu prüfen, ob wieder Vermögen vorliegt.
Das ungemütliche daran ist, dass ihr erstmal mit den Gerichtsvollzieherkosten in Vorlage treten müsst und wenn bei ihr nix zu holen ist, dann habt ihr das Geld in den Sand gesetzt.
Bei solchen verhältinismässig kleinen Summen ( von der einen Userin mal abgesehen) sollte das also gut überlegt sein.
Das Strafmass wird auch nicht "hinter Gitter" lauten. Wenn sie nicht wegen einschlägigen Sachen mehrfach vorbestraft ist oder eine laufende Bewährung hat, dann läuft es meistens auf eine Geldstrafe hinaus. Im schlimmsten Fall bei diversen Vordelikten wird eine Freiheitsstrafe verhängt, die dann meist zur Bewährung ausgesetzt wird. Sie ist keine anonyme Betrügerin, die ihr Konto auf dem Cayman-Inseln hat und im grossen Stil abräumt.
Ob der Vorsatz nachzuweisen ist, sei dahingestellt, denn die Betreiberin hat ja eine Mail von ihr, wo sie ankündigt, dass sie in Kürze eine grössere Bestellung tätigen will.
Ich habe so einen gerichtlichen Titel über eine hohe Summe und bis jetzt nur schlechtem Geld gutes hinterhergeworfen.
08.09.2013 11:34 •
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