Hallo Kathi,
ich habe das mit dem Sachkundenachweis nicht aus der Luft gegriffen, das steht im Heft: Gut zu Fuss (Praxiswissen für Fußpfleger)
Der genau Wortlaut und zwar gehts hier im allgemeinen um eine Preiskalkulation:
Wenn Sie einen Sterilisator betreiben, haben sie hierfür weder die halbjährliche Untersuchung von Sporenproben durch ein externes Labor, noch die nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung notwendige jährliche Untersuchung auf Betreibssicherheit durch ein dafür zuständiges Institut entsprechend berücksichtigt.
Der Sachkundenachweis, den sie zukünftig für den Betrieb eines Sterilisators benötigen, geht mit eiteren geschätzten einmaligen 600,-- bis 800,-- Euro zu ihren Lasten.
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Genau deswegen habe ich mich gefragt, wie Ihr das handhabt, bzw. wo man so einen Sachkundenachweis machen muss.
Denn so wie es sich liest, ist das NEU !
Liebe Grüsse
09.05.2008 00:21 •
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