Hallo,
Bei mir war es so, dass ich es erarbeitet habe und der Steuerberater es geprüft und abgesegnet hat. Gekostet hat es bei mir auch nichts, da er mich als Kunden gewonnen hat.
Aber bist du sicher dass der Existensgründerzuschuss noch in der alten Version (Arbeitslosengeld plus Krankenkassenzuschuss) gezählt wird oder bekommst du nur den Krankenkassenzuschuss? Mir hat das AA gesagt, dass ab 1.11. das alte Gesetzt gestrichen wird und es nur noch den Krankenkassenzuschuss gibt.
Kannst ja noch mal hören, nicht dass du den Existenzgründerzuschuss unter falschen Voraussetzungen beantragst.
VG
07.11.2011 20:48 •
#7