Meine Berufsschuljahre sind zwar schon ne weile her, aber
Ausgaben die du vor der Eröffnung gemacht hast, müssten zu den Betriebskosten zählen. Und ich glaube mich zu erinnern das das sogar mit bis zu 1 Jahr alte Belege möglich ist. Und die gezahlte Umsatzsteuer kannste dann bei der Vorsteuererklärung geltend machen.
Falls jemand was anderes weis, hoffe ich, dass der jenige sich noch meldet!
Du hast doch bestimmt einen Steuerberater oder? Ruf den doch einfach mal an, dafür bekommt er doch schließlich auch dein Geld.
04.02.2011 17:55 •
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