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Raumanforderungen, Bauaufsicht, Hygiene

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Schwiebsi, 05.02.2017 21:46.
Schwiebsi

Schwiebsi

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Hallo Zusammen,
Ich suche den ganzen Abend schon nach antworten. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Mein Freund hat ein Haus gekauft und in diesem möchte ich in einem Kellerraum ein kleines Studio eröffnen.
Jetzt habe ich mich gefragt, ob ich die Nutzung beim Bauamt ändern muss? Keller ist ja nicht gleich Wohnraum?! Aber ja auch kein Gewerberaum?!
Was kostet so ein Antrag inkl Umschreibung?
Und kommt das bauamt dann und prüft die Gegebenheiten?
Genauso die hygienevorschrift?
Es gibt eine Toilette, aber in meinem Raum selber gibt es kein Waschbecken. Allerdings ist eine kleine Küche nebenan, da gibt es ein Spülbecken.

Wie sind die Anforderungen an meinen Nagelraum? Da es ja der Keller ist, ist die Deckenhöhe doch sehr niedrig. Ist das ein Problem? Ein kleines Fenster ist dein, welches jedoch in die Garage geht und nur der Belüftung dient.

Kann mir jemand meine Fragen beantworten?
Wohne in Bayern falls diese Info benötigt wird.

Lg Schwiebsi

05.02.2017 21:46 • #1


Ginger

Ginger

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das problem ist, dass sowas von bundesland zu bundesland bzw. gemeinde oder stadt oft unterschiedlich gehandhabt wird oder es keine einheitlichen anforderungen gibt.
deswegen wäre es am besten und sichersten, du informierst dich direkt bei dir beim bürgeramt oder bauamt, die sollten dir weiterhelfen können. evtl. gibt es ja auch auf der entsprechenden internetseite schon hilfe dazu?!

bei uns in nrw muss man sowas dem bauamt melden, die kommen dann auch raus und kontrollieren. aber das heißt eben nicht, dass es woanders genau so wäre :wink: deshalb ist es besser, du fragst bei dir nach.

06.02.2017 00:04 • x 2 #2



Hallo Schwiebsi,

Raumanforderungen, Bauaufsicht, Hygiene

x 3#3


Kerstin77

Kerstin77

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Ich stimme hier der Expertin Ginger voll und ganz zu. Jeder Stadt und vor allem jedes Bundesland macht hier ihre eigene Summe. Daher gibt es keine allgemein gültige gesetzliche Vorlagen für diesen Bereich. in Berlin ist es so, dass die Berufshaftpflicht (Quelle: http://berufshaftpflichts-testsieger.de/) vor Prämienberechnung Wissen, will wie groß die Fläche des Ladens ist und erstaunlicher Weise auch, wieviele Kunden ich in den ersten 4 Jahren erwarte.

19.08.2017 08:08 • #3


Ginger

Ginger

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soll das jetzt nur werbung sein?!
wenn ja: sowas ist hier nicht gern gesehen!

die berufshaftpflicht hat ja nix mit den raumanforderungen zu tun, die man evtl. beachten muss.

19.08.2017 08:41 • #4