Hallo
Zitat von mimikruemel:...und so traurig wie es klingt, aber ich musste fetstsellen, dass es bei den Vorschriften von Bundesland zu Bundesland anscheinend Unterschiede gibt.
das ist ja jetzt mal völliger Quatsch!
Es gibt Steuergesetze, die gelten Bundesweit. Da ist nix von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!
Wenn ihr ein richtiges Kassenbuch führt, dürft ihr, wie Sabsi schon erwähnt hat, kein Minus haben (geht ja nicht, ihr habt ja in der Geldbörse auch kein Minus, höchstens überhaupt nix drin. aber weniger als überhaupt nix geht nicht!)
Was ihr alle meint, ist eine sogenannte Einnahmen-Überschuss Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG. Da listet ihr alle Eure Einnahmen und Ausgaben auf (bei Kleinunternehmer alles brutto), zieht nen Strich drunter und rechnet aus, ob ihr mehr ausgegeben habt als eingenommen, oder umgekehrt. Falls ihr tatsächlich einen Gewinn erwirtschaftet habt, muss dieser dann noch versteuert werden.
That's it!
Ach ja, und bitte, als Kleinstunternehmer NIEMALS MwSt auswerfen auf der Rechnung/Quittung. Das kann nen mördmässigen Ärger geben!
Ich hoffe, ich hab was weitergeholfen. Falls noch steuerliche Fragen, oder zur Buchhaltung bestehen, ich bin gern behilflich.
viele liebe Grüße
Sandra
28.03.2009 22:05 •
#14