also mit dem patent auf einen namen ist das bissl anders. hatte das selbe poblem und hab direkt beim Patentamt angerufen. die dame erklärte mir, es darf einen Namen nochmal geben, keine Frage. Allerdings wird da unterschieden zwischen gebracuhs und geschmacksmuster. Ein geschmacksmuster kann man sich eintragen lassen, dann ist z.B. dein entworfenes logo mit schriftfarbe XY und farben in XYZ genauso geschützt
wenn du dich als sag jetzt mal so
nails on the road nennen willst kann eine andere irgendwo das auch machen. ihr müsst nur verschiedene schriften, farbe , design haben.
wenn du dir diesen namen EXACT schützen lassen willst: ja, dann is das sauteuer.
bei uns in der stadt gibts z.B. vier studios die Fuß Fit heißen als med fusspflege. da kräht kein hahn nach.
also DU bekommst da wohl keinen ärger, is nur die Frage ob sich der ganze aufwand lohnt wenns dir um nen namen geht..
10.04.2011 20:41 •
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