Hallo Tutti,
ich dachte, Du meinst ein aktuelleres Urteil als dieses.
Das hier kenne ich natürlich.
Wenn Du das genau liest steht da:
Zitat:Mit Urteil vom 24. September 2013, Az. I ZR 219/12, hat der BGH entschieden, dass die Werbung mit der Tätigkeit "medizinische Fußpflege" einem Nicht-Podologen nicht untersagt werden kann.
Tätigkeit ist erlaubt, nicht Titel. Sich medizinischer Fußpfleger zu nennen ist ein Titelmißbrauch.
Zitat:1. nur derjenige den Titel Podologin/Podologe führen darf, der die entsprechende Qualifikation nachgewiesen hat;
2. nur der Podologe auf Anordnung des Arztes diejenige medizinische Fußpflege, die als Erbringung der Heilkunde im Sinne von § 1 Absatz 2 HeilprG anzusehen ist, ausüben darf;
3. nur der Podologe Partner der Krankenkassen werden kann;
4. nur der Podologe die grundsätzliche Befähigung zur Ablegung der Prüfung als sektoraler Heilpraktiker hat;
5. der Nicht-Podologe, der die Heilkunde ausübt, gegen das HeilprG verstößt und sich ggf. dann auch strafbar macht;
6. die Gesundheitsbehörden darauf achten, dass die Volksgesundheit nicht durch unqualifizierte Behandler im medizinischen Bereich beeinträchtigt wird;
7. Qualität sich durchsetzt.
da steht eigentlich alles (Punkt 7 möchte ich nicht kommentieren, ist total doof)
Punkt 5 sagt, keine heilende Tätigkeit, wenn nicht Podologe. Heilende Tätigkeit ist dann med. Fußpflege. Weil normales Hühneraugen entfernen (unblutig) Schwielen abtragen ist doch erlaubt und keine heilende Tätigkeit. Oder sehe ich das falsch?
Zitat:rotz dieses Urteils raten wir den Fußpflegern ab, entsprechend zu werben. Denn die Entscheidung ändert nichts daran, dass medizinische Fußpflege überwiegend Ausübung der Heilkunde bedeutet; und warum sollte man mit einer Tätigkeit werben, die man am Ende gar nicht ausüben darf?
Besinnen Sie sich auf Ihre Stärken und konzentrieren sich auf Ihre von Qualität getragene Berufsausübung. Dann wird sich schnell herumsprechen, zu wem man geht, und zu wem nicht.
Das rot unterlegte kommt nicht von mir, sondern vom ZFD.
Also wieder wie oben: Wir verbieten nichts, was nicht schon verboten ist.
Nein, wir legen uns ins Zeug den Fußpflegern auch eine fundierte Ausbildung zu geben.
Solange jeder OHNE Ausbildung ein Gewerbe anmelden kann und loslegen kann weil er ja Omas Nägel auch schon mal geschnitten hat ist der Wurm drin. Das sind die, die den Fußpflegern die Kunden auf Grund von Preiskampf wegnehmen und den Ruf des Berufes schädigen.
Eine Ausbildung zum kosm. Fußpfeger zur Pflicht zu machen, was ist daran so schlimm?
Bevor ein Friseur sich selbständig machen darf muß er Meister werden und als Fußpfleger reicht Bäckereifachverkäufer?
Denk einfach mal weiter in die Zukunft.