Gültig für Krankenpflegepersonal ist die TRBA 250 (Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe). Hört sich ein bischen stark übertrieben an. Soll aber zur Anwendung gebracht werden, im Pflegebereich, Klinikbereich. Irgendwie ist aber immer nur von Empfehlungen und konjunktive Verhaltensformen die Rede. Da aber hierbei immer im Schadensfall diese Verordnung herangezogen wird, hat man schlechte Karten. Auch wenn eine Infektion nichts mit künstlichen Fingernägeln zu tun hat. Nur um den Wert von solchen Studien mal zu beleuchten:
http://www.lifeline.de/beauty-und-welln ... 02236.html Jetzt soll Gel auch noch Krebs erzeugen! Blos nicht auf solche reißerischen Artikel hören. In diesen sogenannten Untersuchungen werden nie alle Fakten tatsächlich untersucht (mit welchen anderen Mittel kommen die Hände in Berührung, was für Schadstoffbelastungen liegen vor, Unkrautvernichtungsmittel und vieles mehr). Aber das nur am Rande.
Wichtig für Euch Betroffene: Am Ende kann der Arbeitgeber sich immer auf solche Verordnungen stützen. Der Aufwand sich dann über einen Anwalt das Persönlichkeitsrecht zu erstreiten zerrüttet das Arbeitsverhältnis. Wie aber schon in den vergangenen Posts, man muß sich mit den Gegebenheiten des Berufes dann arangieren oder wechseln. Aber mit Sicherheit gibt es auch gute "Wochenendlösungen" für Betroffene.
Liebe Grüße von
Lancelot
29.03.2016 18:25 •
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