Hallo,
nur weil ihr schreibt euer shop ist noch nicht fertig heißt das nicht das ihr gesetzl. vorgeschriebene Dinge weglassen dürft.
Ihr habt auf keiner eurer Shopseiten vermerkt das der Shop noch im Aufbau ist und somit noch nicht fertig, selbst dann seit ihr verantwortl. für die Einhaltung gesetzl. vorgeschr. Dinge.
Einen Shop online zu stellen bedarf genauso vieler Sorgfalt wie Nägel an Kunden zu machen!
Wenn ich mit einem Auto auf öffentlichen Straßen fahr muß ich auch dafür sorgen dass dieses den Vorschriften entspricht.
Und genauso verhält es sich mit einem Shop.
BEVOR ein Shop online gestellt wird sollten alle Dinge abgeklärt und richtig gestellt sein.
Das ist genauso als würdet ihr einen Laden eröffnen!
Stimmt in einem Laden was nicht und wird vom Ordnungsamt beanstandet gibt es Bußgelder.
Stimmt im Onlineshop was nicht gibt es Abmahnungen - nur da ist dann immer das große Gejammer da warum weshalb wieso!
Das ist nicht persönlich angegriffen sondern ich hab euch Fakten genannt die einzuhalten sind weil gesetzl. vorgeschrieben!
Mit einem Onlineshop hab ich ein Geschäft und damit Pflichten die einzuhalten sind.
Das sind keine Kinkerlitzchen oder Kavaliersdelikte sondern ihr verstoßt gegen Gesetze!
Darüber machen sich die aller wenigsten Gedanken wenn sie einen Shop eröffnen und deshalb bezeichne ich das als leichtsinnig.
Wollte ich euch was böses hätt ich euch längst abmahnen können mit zig Punkten:
Das mit dem Namen hab ich bereits erklärt.
Bei der Anmeldung zu einem Gewerbe muß ich mich im Vorfeld darüber informieren, das Gewerbeamt hat keine beratende Funktion sondern stellt nur den Schein aus. Informationen gibt es hierzu von der IHK. Es sollte das naheliegenste sein mich da zu erkundigen wenn ich einen Handel eröffnen will.
Bei einem Einzelunternehmen muß der Vor- und Zuname komplett ausgeschrieben aufgeführt werden.
Die Kriterien für einen Handelsregistereintrag erfüllt ihr nicht so wie ich das seh (Umsatz Einzelhandel 250.000 EUR od. 5 Angestellte usw.)
(Fazit: Sobald ein Unternehmen, dass nicht im Handelsregister eingetragen ist, - Kleingewerbetreibender oder Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR) - rechtsverbindliche Handlungen vornehmen will, muss stets auf den / die bürgerlichen Namen zurückgegriffen werden. Zusätzlich zu dem bürgerlichen Namen kann eine Geschäfts- / Etablissementbezeichnung geführt werden.)
Die Versandkosten müssen laut Gesetzgeber für Kunden gut erkennbar sein. Klick ich auf Versandkosten bei dem Artikelpreis und da stehen keine Versandkosten sind diese nicht einfach einsehbar und daher Wettbewerbswidrig.
(Allerdings müssen diese Informationen leicht erkennbar, gut wahrnehmbar und unmittelbar dem Angebot zugeordnet für den Verbraucher vor Vertragsschluss einsehbar sein.)
Ob die AGB standard sind oder nicht bedeutet nicht das sie nicht abmahnfähig sind. Die AGB müssen auf eure Angebote passen.
Ihr wollt Gel vertreiben, also Kosmetikprodukte, dementsprechend sollten die AGB sein (zwecks falschen Gebrauches Haftungsausschluß etc.).
(Es ist nicht gesagt, dass die fremden AGB durch einen Rechtsanwalt erstellt wurden. Unter Umständen wurden diese AGB ebenfalls per Copy & Paste zusammengetragen. Der rechtliche Nutzen ist dann oft zweifelhaft. Da die Gestaltung von AGB rechtlich kompliziert ist, schaden "selbstgemachte" oder "selbstgeklaute" Geschäftsbedingungen oft mehr als sie nutzen.
Wurden die fremden AGB von einem Anwalt erstellt, beziehen sich diese in der Regel auf ein konkretes Geschäftsmodell eines anderen Unternehmens. Gerade im Bereich relativ neuer Geschäftsmodelle im Internet reicht es nicht aus, auf Muster-AGB zurückzugreifen, die Geschäftsbedingungen müssen auf den jeweiligen Anbieter abgestimmt werden. Auch hier wird Ihnen die Übernahme fremder Regelungen für Ihre Dienste gar nicht oder nur bedingt helfen, da die Unterschiede oftmals in kleinen Detail liegen.
Als letzter Punkt, auch AGB unterliegen dem rechtlichen Schutz des jeweiligen Verfassers bzw. des Verwenders. Wenn Sie fremde AGB einfach übernehmen, müssen Sie damit rechnen, vom Verfasser rechtlich in Anspruch genommen zu werden. )
Fehlerhaftes Impressum - es fehlen vorgeschriebene Daten
(http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html)
Das der Markt mit den Gelen hart umkämpft ist und immer härter wird weil "jeder" Gel verkaufen kann leuchtet bestimmt ein.
Wer den Markt, das Internet und seine Mitbewerber beobachtet, kann feststellen das speziell in den letzte 2 Jahren mehrere Abmahnwellen duch das I-Net rasten um Mitbewerber auszuschalten. Speziell die "Kleinen" sind betroffen also Einzelunternehmer die keinen großen finaziellen Hintergrund haben. In der Regel wird abgemahnt wegen dem Wettbewerbsrecht ... und da findet sich in der Regel immer etwas das abmahnfähig ist sofern dies keiner rechtliche Prüfung unterzogen worden ist.
Es handelt sich hierbei um Summen oft zwischen 2.500 und 500.000 EUR!
Und nicht zu vergessen: im Moment können noch Dinge abgemahnt werden die bis zu sechs Monate zurück liegen!
Der Abmahne braucht sich nur einen screenshot zu machen und das als Beweis vorlegen.
Ich nehm an ihr seid euch dessen nicht bewußt und auch aus diesem Grund kann ich nur "leichtsinnig" sagen.
Mit solchem Leichtsinn hat sich so manch einer seine Existenz ruiniert.
Ohne klare, harte Worte die aufrütteln sollen wird das von keinem für Ernst genommen, erst wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt kommt das große Erwachen.
Noch eine kleine Anmerkung:
Ich nehm an ihr seid jetzt so richtig sauer auf mich weil ich das so gnadenlos geschrieben hab, aber glaubt mir - damit kann ich leben!
Hauptsache ihr bekommt keine Abmahnung wegen so einem "Leichtsinn"