Neuer Online Shop

nail-center24

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ja da habt ihr schon recht, gut das alles zu wissen. bin mal auf nächste woche gespannt und werde das mal ansprechen. lg

01.08.2008 23:10 • #16


Traumangela

Hallo,

ist nicht immer einfach mit der KVO. Da wir Nageldesigner aber nur Produkte an Kunden verwenden dürfen, welche der KVO entsprechen sollte es zumindest von den Verkäufern Pflicht sein, dass diese auch dementsprechend zertifizierte Produkte verkaufen. Schwarze Schafe gibts mehr als genug............und für den Eigenbedarf in Amerika kaufen, China oder sonstwo kann schliesslich und endlich jeder selber, dafür braucht man keine Firma.

Liebe Grüsse

02.08.2008 00:37 • #17



Hallo nail-center24,

Neuer Online Shop

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tobb-shop

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Noch wichtige Tipps:

Vervollständigt unbedingt eure Daten!!
Impressum ist so abmahnfähig

Alleine schon eure Firmenbezeichnung ist laut Gesetz unzulässig.
Ihr habt euch bestimmt nicht erkundigt wie und was ihr beachten müßt!

Wenn ihr eine Rechtsform habt als Unternehmen (wie GmbH usw.) muß die mit rein in die Bezeichnung.
Seid ihr ein Einzelunternehmen muß ein Vornamen und ein Nachnamen des Besitzer voll ausgeschrieben in die Firmenbezeichnung mit rein - ist gesetzl. vorgeschrieben!

Euer Shop ist hochgradig abmahnfähig!
Stellt den erst ein wenn ihr alle Daten gewissenhaft eingetragen habt.

Ihr bietet da schon Ware an und habt noch nicht mal Versandkosten drin!
Ist gesetzl. unzulässig.

Ihr seid euch dessen bestimmt nicht bewußt aber das kann in die 10Tausenden gehen weil ihr Gel anbietet seit ihr für den "Abschuß" predestiniert!
Die großen Firmen sind auf der Suche nach solchen shops und jagen da mit Abmahnungen hinterher.

Wendet euch unbedingt einem Anwalt zu der sich damit auskennt!
Laßt eure AGB prüfen usw.

Sorry wenn ich das so hart schreibe aber es ist den meisten nicht bewußt das es harte Arbeit ist und Geld kostet einen Shop zu eröffnen!

Über soviel Leichtsinnigkeit kann ich nur den Kopf schütteln.

Als aller erstes sollte man sich informieren was für Pflichten ein Shopbetreiber hat und was für Vorschriften bzw. gesetzl Regelungen es gibt die zu beachten sind bevor ein Shop online gestellt wird.

Ich will euch das nicht madig machen aber es gehört mehr dazu als eine Internetseite mit Shopmodul ins Netz zu stellen.

02.08.2008 22:41 • #18


nail-center24


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aaalso erstmal vielen dank für die infos.
1.versandkosten ann man bei bestellung auswählen!
2. warum ist unsere bezeichnung nicht erlaubt?
3.was meinen sie mit Abschuß" predestiniert bei uv gele???
mann kann das alles aber auch etwas freundlicher erklären und nicht sofort mit harte wörte!! dehalb habe ich hier auch geschrieben das der shop nicht fertig ist und würde mich über tipps und anregungen freuen. also nicht sofort persönlich angreifen.
P.S die agbs usw. das ist standard!!! einfach mal sleber richitg lesen

03.08.2008 12:00 • #19


tobb-shop

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Hallo,

nur weil ihr schreibt euer shop ist noch nicht fertig heißt das nicht das ihr gesetzl. vorgeschriebene Dinge weglassen dürft.
Ihr habt auf keiner eurer Shopseiten vermerkt das der Shop noch im Aufbau ist und somit noch nicht fertig, selbst dann seit ihr verantwortl. für die Einhaltung gesetzl. vorgeschr. Dinge.

Einen Shop online zu stellen bedarf genauso vieler Sorgfalt wie Nägel an Kunden zu machen!
Wenn ich mit einem Auto auf öffentlichen Straßen fahr muß ich auch dafür sorgen dass dieses den Vorschriften entspricht.
Und genauso verhält es sich mit einem Shop.
BEVOR ein Shop online gestellt wird sollten alle Dinge abgeklärt und richtig gestellt sein.
Das ist genauso als würdet ihr einen Laden eröffnen!
Stimmt in einem Laden was nicht und wird vom Ordnungsamt beanstandet gibt es Bußgelder.
Stimmt im Onlineshop was nicht gibt es Abmahnungen - nur da ist dann immer das große Gejammer da warum weshalb wieso!

Das ist nicht persönlich angegriffen sondern ich hab euch Fakten genannt die einzuhalten sind weil gesetzl. vorgeschrieben!

Mit einem Onlineshop hab ich ein Geschäft und damit Pflichten die einzuhalten sind.
Das sind keine Kinkerlitzchen oder Kavaliersdelikte sondern ihr verstoßt gegen Gesetze!

Darüber machen sich die aller wenigsten Gedanken wenn sie einen Shop eröffnen und deshalb bezeichne ich das als leichtsinnig.

Wollte ich euch was böses hätt ich euch längst abmahnen können mit zig Punkten:

Das mit dem Namen hab ich bereits erklärt.
Bei der Anmeldung zu einem Gewerbe muß ich mich im Vorfeld darüber informieren, das Gewerbeamt hat keine beratende Funktion sondern stellt nur den Schein aus. Informationen gibt es hierzu von der IHK. Es sollte das naheliegenste sein mich da zu erkundigen wenn ich einen Handel eröffnen will.
Bei einem Einzelunternehmen muß der Vor- und Zuname komplett ausgeschrieben aufgeführt werden.
Die Kriterien für einen Handelsregistereintrag erfüllt ihr nicht so wie ich das seh (Umsatz Einzelhandel 250.000 EUR od. 5 Angestellte usw.)
(Fazit: Sobald ein Unternehmen, dass nicht im Handelsregister eingetragen ist, - Kleingewerbetreibender oder Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR) - rechtsverbindliche Handlungen vornehmen will, muss stets auf den / die bürgerlichen Namen zurückgegriffen werden. Zusätzlich zu dem bürgerlichen Namen kann eine Geschäfts- / Etablissementbezeichnung geführt werden.)

Die Versandkosten müssen laut Gesetzgeber für Kunden gut erkennbar sein. Klick ich auf Versandkosten bei dem Artikelpreis und da stehen keine Versandkosten sind diese nicht einfach einsehbar und daher Wettbewerbswidrig.
(Allerdings müssen diese Informationen leicht erkennbar, gut wahrnehmbar und unmittelbar dem Angebot zugeordnet für den Verbraucher vor Vertragsschluss einsehbar sein.)

Ob die AGB standard sind oder nicht bedeutet nicht das sie nicht abmahnfähig sind. Die AGB müssen auf eure Angebote passen.
Ihr wollt Gel vertreiben, also Kosmetikprodukte, dementsprechend sollten die AGB sein (zwecks falschen Gebrauches Haftungsausschluß etc.).
(Es ist nicht gesagt, dass die fremden AGB durch einen Rechtsanwalt erstellt wurden. Unter Umständen wurden diese AGB ebenfalls per Copy & Paste zusammengetragen. Der rechtliche Nutzen ist dann oft zweifelhaft. Da die Gestaltung von AGB rechtlich kompliziert ist, schaden "selbstgemachte" oder "selbstgeklaute" Geschäftsbedingungen oft mehr als sie nutzen.
Wurden die fremden AGB von einem Anwalt erstellt, beziehen sich diese in der Regel auf ein konkretes Geschäftsmodell eines anderen Unternehmens. Gerade im Bereich relativ neuer Geschäftsmodelle im Internet reicht es nicht aus, auf Muster-AGB zurückzugreifen, die Geschäftsbedingungen müssen auf den jeweiligen Anbieter abgestimmt werden. Auch hier wird Ihnen die Übernahme fremder Regelungen für Ihre Dienste gar nicht oder nur bedingt helfen, da die Unterschiede oftmals in kleinen Detail liegen.
Als letzter Punkt, auch AGB unterliegen dem rechtlichen Schutz des jeweiligen Verfassers bzw. des Verwenders. Wenn Sie fremde AGB einfach übernehmen, müssen Sie damit rechnen, vom Verfasser rechtlich in Anspruch genommen zu werden. )
Fehlerhaftes Impressum - es fehlen vorgeschriebene Daten
(http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html)


Das der Markt mit den Gelen hart umkämpft ist und immer härter wird weil "jeder" Gel verkaufen kann leuchtet bestimmt ein.
Wer den Markt, das Internet und seine Mitbewerber beobachtet, kann feststellen das speziell in den letzte 2 Jahren mehrere Abmahnwellen duch das I-Net rasten um Mitbewerber auszuschalten. Speziell die "Kleinen" sind betroffen also Einzelunternehmer die keinen großen finaziellen Hintergrund haben. In der Regel wird abgemahnt wegen dem Wettbewerbsrecht ... und da findet sich in der Regel immer etwas das abmahnfähig ist sofern dies keiner rechtliche Prüfung unterzogen worden ist.

Es handelt sich hierbei um Summen oft zwischen 2.500 und 500.000 EUR!
Und nicht zu vergessen: im Moment können noch Dinge abgemahnt werden die bis zu sechs Monate zurück liegen!
Der Abmahne braucht sich nur einen screenshot zu machen und das als Beweis vorlegen.


Ich nehm an ihr seid euch dessen nicht bewußt und auch aus diesem Grund kann ich nur "leichtsinnig" sagen.
Mit solchem Leichtsinn hat sich so manch einer seine Existenz ruiniert.
Ohne klare, harte Worte die aufrütteln sollen wird das von keinem für Ernst genommen, erst wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt kommt das große Erwachen.

Noch eine kleine Anmerkung:
Ich nehm an ihr seid jetzt so richtig sauer auf mich weil ich das so gnadenlos geschrieben hab, aber glaubt mir - damit kann ich leben!
Hauptsache ihr bekommt keine Abmahnung wegen so einem "Leichtsinn" :wink:

03.08.2008 16:14 • #20


Traumangela

Hallo Nail-Center24,

nimm den Beitrag von Tobb-Shop ernst so sieht die harte Wirklichkeit aus, damit wird nur gesagt, das es nicht so einfach ist einen Shop zu betreiben, wenn man nicht alle Richtlinien welche gelten genau beachtet.

Was man beachten muss wenn man Gel verkauft wurde in den oberen Beiträgen bereits diskutiert..........das meinte sie mit "für den Abschuss predestiniert". Kein Gel-Verkauf ohne entsprechende Zertifizierung (toxikologisches Gutachten).

Liebe Grüsse

03.08.2008 16:34 • #21


bangles

bangles

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Da muss ich Tobb Shop schon recht geben denn es ist nicht nur damit getan eine Seite hochzuziehen und da ein paar Artikel einzustellen und dann läuft das.
Weiss auch wovon ich rede. Musste das auch alles beachten als ich meinen aufgemacht hatte. I
ch habe allerdings das Glück daß mein Bruder sowas täglich für seine Kunden macht und er mir dabei geholfen hat sonst hätte ich wahrscheinlich áuch Fehler gemacht.

Also wie schon sagt beachte oder nimm dir das zu Herzen dann kann dir nichts passieren.

03.08.2008 19:25 • #22


nail-center24


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soweit so gut! aaaber was meinst du mit "bezeichnung wäre laut gesetz nicht erlaubt!" meinst du den shopnamen oder unser slogan???? agbs wurde geänder und auf uns angepasst. das ist von einenanwalt und er meinte das die agbs standard bei unser vorhaben reicht. das ganze hat 200€ gekostet :shock:

04.08.2008 23:37 • #23


tobb-shop

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Ich erklär das mit dem Namen am Besten mal an einem Beispiel:

Meine Geschäftsbezeichung lautet
Beate Bäder TOBB Service und Handel
TOBB-Shop

Ich bin nicht im Handelsregister eingetragen deshalb muß ich meinen voll ausgeschriebenen Namen (mind. 1 Vorname und Zuname) bei der Geschäftsbezeichnung mit aufführen.

Habt ihr einen Eintrag im Handelsregister dann könnt ihr euch nennen wie ihr wollt - sprich "Nail-Center24" ist dann in Ordnung

hab ihr KEINEN Eintrag muß eure Geschäftsbezeichnung lauten
Vorname Zuname Nail-Center24
oder Nail-Center24 Vorname Zuname
oder ähnlich, Hauptsache Vor- und Zuname sind ganz ausgeschrieben

Und das im Impressum, auf euren Firmenbriefpapieren, beim Telefonbucheintrag, überall da wo eure Geschäftsbezeichung steht.

Nicht zu vergessen wenn ihr geschäftliche Emails schickt wie z.B. Bestätigungen für Bestellungen, Anfragen, Angebote oder sonstwas geschäftliches ... und wenn es sich um eine SB-Anfrage handelt,
gelten auch bestimmte Gesetze:

Seit dem 22.05.2007 besteht auch für Einzel- und Kleinunternehmer die Pflicht, in der geschäftlichen E-Mail-Korrespondenz beispielsweise neben dem ausgeschriebenen Namen uch eine ladungsfähige Anschrift anzugeben.
Bereits zum 01.01.2007 ist seitens des Gesetzgebers eine Neudefinition für die gesetzlichen Vorschriften an Geschäftsbriefe erfolgt. Nach dieser neuen Regelung ist neben der Geschäftskorrespondenz in Papierform (Briefe, Rechnungen, Bestellungen, etc.) auch über elekommunikationssysteme erstellte bzw. übermittelte Korrespondenz als Geschäftsbrief anzusehen und erfordert somit die Angabe der jeweiligen Pflichtinformationen.

Für den geschäftlichen E-Mail-Verkehr ergibt sich somit die Notwendigkeit, in E-Mails die entsprechenden Informationen wie beispielsweise die Handelsregisternummer, den Sitz sowie je nach Rechtsform die Geschäftsführer oder Vorstände eines Unternehmens mit an den Empfänger zu übermitteln. Während diese Regelungen bisher ausschließlich von eingetragenen Unternehmen beachtet werden mussten, wurde die Gültigkeit mit dem Inkrafttreten der reformierten Gewerbeordnung nun jedoch auch auf nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen ausgeweitet.

So besteht seit dem 22.05.2007 u.a. auch für Einzel- und Kleinunternehmer die Pflicht, in der geschäftlichen E-Mail-Korrespondenz beispielsweise neben dem ausgeschriebenen Namen auch eine ladungsfähige Anschrift anzugeben.

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben an einen Geschäftsbrief droht neben Zwangsgeldern von bis zu 5.000,00 € auch die gezielte Abmahnung aufgrund fehlender Pflichtangaben - die Folge ist die Berechnung von Abmahngebühren oder Aufwandsentschädigungen", wie man sie bisher beispielsweise bei fehlenden Angaben zur Mehrwertsteuer bei Preisauszeichnungen kennt!


Dann hoff ich für euch das mit den AGB alles i.O. ist.
Meine AGB wurden ebenfalls von eine Anwalt geprüft.
Im März erhielt ich eine Abmahnung wegen meiner AGB!
Ich mußte eine Unterlassungserklärung deswegen unterschreiben.
Die Kosten für die Abmahnung und die daraus enstanden Kosten gegenüber dem anderen Anwalt hat meine Anwaltskanzlei übernommen weil sie ganz derbe Fehler gemacht haben aber meinen Verdienstausfall und meine Kosten die mir entstanden sind die neuen AGB zu publizieren, die mußte ich alleine tragen. Kein Anwalt übernimmt die Garantie das die von ihm geprüften AGB richtig sind. Außer du zahlst ein schweine Geld - aber wenn du das hast brauchst du auch nimmer zu arbeiten :wink: und kannst auf die AGB verzichten.

Ihr habt ja euren Shop geschlossen, ich kann jetzt nimmer die AGB lesen und hab mir die auch nicht im Gehirn gespeichert :lol:
Vertragssprache deutsch, wie Vertragsschluß zustande kommt
das sind noch die Dinge die wichitg sind in den AGB

LG
Beate

05.08.2008 12:00 • #24


nail-center24


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ah ok aber nicht in der domain oder?? soll dann meine domain lauten zb. Maria Mustermann Nail-center24.de oder was?? im Impressum steht soweit alles richtig. oder meinst du ich sollte das auf dem logo drauf schreiben..also vor-zuname und nail-center24.de danke noch

05.08.2008 12:14 • #25


tobb-shop

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Nein, die Domain kann heißen wie sie will.
Meine lautet z.B. tobb-shop.de auch ganz ohne Namenszusatz

Beim Logo muß es auch nicht stehn.
Das Logo ist nur Teil des visuellen Erscheinungsbildes eines Unternehmens.

Wichtig ist das es im Impressum steht mit allen weiteren wichtigen Angaben.

Ich nehme an das wenn bei euch jemand bestellt eine autom. Email versendet wird, wie das so üblich ist bei den meisten shops.
Ihr solltet darauf achten das der Inhalt dieser Email und die AGB bezügl. des Vertragsschlusses übereinstimmen.

LG
Beate

05.08.2008 13:57 • #26


nail-center24


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Hallo, also Shop ist überarbeitet und Online zu erreichen. Viele Nailart sachen uvm. Einfach mal reinschauen, für Studios und Händler gibt es Rabatte.
www.nail-center24.de

07.08.2008 11:01 • #27


tobb-shop

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Hallo,

sieht gut aus!
Hab aber noch Fargen:

In den AGB schreibt ihr:
erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung

Bei Versand / Zahlung schreibt ihr:
Vorkasse / Übereisung
PayPal

Ist jetzt generell Vorkasse oder Rechnung möglich?
Schickt ihr immer eine ausdrückliche Annahmeerklärung? Denn nur dann ist Vorkasse zu bezahlen.

Das ist etwas verwirrend und solltet ihr in klaren Worten schreiben.

Das andere wäre bei Versand. Da schreibt ihr "versichert" dazu.
Laut Gesetzt seit ihr verpflichtet dafür zu sorgen das die Ware beim Käufer ankommt. Schreibt ihr extra versichert dazu kann das abgemahnt werden.

Hier der Text dazu:
Das Landgericht Hamburg hat kürzlich entschieden (LG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2007 - Az.: 315 O 888/07), dass es irreführend sei, im Handel mit Verbrauchern die Versandart “versicherter Versand” anzubieten. Nach Auffassung des LG Hamburgs stellt eine Werbung mit der Angabe „versicherter Versand“ eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar, die dazu geeignet sei, den Verbraucher irrezuführen. Gemäß § 474 Abs. 2 BGB trage der Händler im Versandhandel mit Verbrauchern ohnehin das Versandrisiko, so dass sich die angesprochenen Verbraucher infolge der rechtlich unzutreffenden Beurteilung der Versandgefahr die falsche Vorstellung machten, mit der Versicherung eine besondere Leistung erworben zu haben. Daneben werde durch die einheitliche Angabe der Versandkosten mit dem Hinweis „versicherter Versand“ ein eigentlich anzugebender Preisbestandteil verschleiert, so das LG Hamburg. Um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden, sollten Händler aus diesem Grund zukünftig nicht mehr mit der Angabe „versicherter Versand“ werben, sondern beispielsweise die Versandart (z.B. DHL-Paket) angeben.

sorry, das ich schon wieder was zu beanstanden hab ...
denke aber besser so als Abmahnung :wink:

07.08.2008 13:22 • #28


Traumangela

bitte nicht als "einmischen" in die Diskussion verstehen, so wie Tobb-Shop das geschrieben hat ist es vollkommen richtig, auch Ebay hat auf Grund dieses Paragraphen ihre Versandangaben berichtigt.

Es gab bereits zahlreiche Fälle wo Ebay-Händler deswegen abgemahnt wurden.

Liebe Grüsse

08.08.2008 01:34 • #29


freshnails

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Also ich bin auch der Meinung, dass wenn man einen Onlineshop eröffnet, man auch bereits mehr Artikel im Angebot habt als Ihr bis jetzt. Es gäbe 2 Möglichkeiten: 1. Ihr stellt es noch nicht Online, bevor ihr nicht die Gesetzlich Vorgeschriebenen Dinge erledigt habt und auch alles o.k ist, Besitzer etc... 2. Ihr schreibt das der Online Shop gerade im Aufbau ist und ihr um einwenig Geduld bittet, damit man weiss aha, die fangen erst an.

Auch frage ich mich, von wo sind die Fotos? Habt ihr die selbst gemacht oder im Internet gesucht? Damit könnt ihr auch gleich wieder riesen Ärger bekommen wenn ihr nicht gefragt habt. Macht doch selber ein Fotoshooting mit euren Artikeln, macht Spass und mit einwenig Einfallsreichtum, können die eigenen Fotos genau so Profisionelle aussehen wie bei anderen.

In Onlines-Shops die ich mir manchmal (DE / CH) ansehe sehe ich auch nicht immer die Verpackungskosten, die kommen meist am Schluss, evt. ist dies in der Schweiz anders als in Deutschland, keine Ahnung...

Aber trotzallem wünsche ich euch ein gutes gelingen und einen guten Start....

13.08.2008 13:26 • #30



Hallo nail-center24,

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