also,ich bin mitlerweile dazu übergegangen,mir die komplette anschrift am telefon geben zu lassen.
Ich hab ja auch immer gedacht,das die kunden erst mit meinen AGB`s einverstanden sein müssen,aber seit gestern bin ich schlauer.
Also neben den AGB´s die man für seinen eigenen Betrieb macht gibt es auch noch die BGB´s und die gelten für alle. Egal ob man damit einverstanden ist oder nicht. DAS ist Gesetz.
Wenn ich einen Termin am Telefon vereinbare,dann ist das ein abgeschlossener Vertrag.
Bestelle ich mir einen Maler samt Gehilfen und Azubi,für Montag um 8.00 und der kann weil ich verschlafen hab erst um 10.00 anfangen zu arbeiten,dann zahle ich ab 8.00 und nicht ab 10.00
Sage ich einen Arzttermin nicht rechtzeitig ab,ist es völlig wurscht ob der mich behandelt hat oder nicht. Die Rechnung kommt!
Arbeitsausfall kann in Rechnung gestellt werden,abzüglich des Materials,weil das ist ja nicht weg. Am Telefon würd ich das gar nicht sagen,weil das allgemein bekannt ist,das Termine rechtzeitig abgesagt werden müssen. Im Notfall aufs BGB verweisen.
Ob die gestelte Rechnung letztendlich bezahlt wird,sei ja dahingestellt. Der Großteil zahlt aber wenigstens. Spätestens nachdem man rechtliche Schritte angedroht hat.
So hat man wenigstens einen teil verlust raus
12.08.2009 11:19 •
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