Nach diesem Schriftstück, was unter Sabsis Link zu finden ist, verstehe ich das ganze so:
Verbotene Stoffe dürfen überhaupt nicht verwendet werden (is ja klar)
Eigeschränkt zugelassene Stoffe dürfen nur in bestimmten Produkten und nur in bestimmten Maximalkonzentrationen unter bestimmten Einschränkungen verwendet werden.
In dieser Liste finden sich fast alle Stoffe drin, die in Gelen drin sind.
Wegen dieser Stoffe müssen die Gele die Aufschrift "Nur für gewerblichen Gebrauch tragen"
Damit entfällt das Anwendungsrisiko auf den Anwender und nicht auf den Hersteller.
Es dürfte also alles beim alten bleiben.
Dürfte man die Farben nicht verwenden, wären sie ja verboten.
Auf die Mail bin ich gespannt
15.03.2012 17:46 •
#46