Ich würde das jetzt so verstehen.
Nach KVO darf man die gele nutzen, aaaaber bei diesen gelen könnte es schneller zu allergischen Raktionen kommen.
so verstehe ich das, sonst wären sie richtig verboten und so empfehlen sie nur, diese Gele eher nicht zu nutzen, man darf aber.
Wenn ihr es ganz genau wissen wollt, einfach mal jemanden anschreiben.
an muss ja ma wen von der KVO erreichen um so was fragen zu können, oder den Vebraucherschutz. Wenn die keine antwort wissen, wissense aber, wen man fragen kann.
14.03.2012 18:05 •
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