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Nebengewerbe anmelden bei Arbeit an Modellen?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" unrealangel, 23.02.2012 21:43.
unrealangel

unrealangel

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Hallooo :), ich hätte da mal na Frage. Ich Nagel ja schon ein wenig selber und Ende März beginnt meine Schulung und die nächsten 8 Monate mach ich zusätzlich noch ein fernstudium zur nageldesignerin. Da in der Schulung nur gelmodelage, Schablone und auffüllen ist. Das Fernstudium hat zusätzlich noch sehr sehr gute Inhalte und alles was ne nageldesignerin braucht und ich in den drei Tagen sicherlich nicht so viel lerne. So nun meine Frage, sollte ich um an Modellen üben zu können ein nebengewerbe anmelden? Da ich es mobil machen wollte und ich schon wegen den spritkosten etwas dafür nehmen will. Und wie verhällt es sich dann mit den Versicherungen. Im Moment bekomme ich oder besser gesagt mein Freund HarzV, ich selber noch landeserziehungsgeld. Dies aber auch nicht mehr lange deshalb wollte ich damit etwas verdienen. Verheiratet bin ich nicht, deshalb geht auch keine familienversicherung. Oder wäre ich da noch über die arge versichert? Kennt sich da jemand aus?

23.02.2012 21:43 • #1


Faylyla

Faylyla

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du willst geld damit verdienen,- dann musst du auch bei modellen gewerbe anmelden.ja

steuern udn auch andere auskünfte zu versicherungen und kk kriegst du direkt be den kassen/behörden am besten wenn du denen sagst worum es geht. wir können hier nur ratschläge geben.

haftpflichtversicherung ist jedoch pflicht,- fürs gewerbe! ohne kannste in teufels küche kommen.

KK kannst du mal anrufen und sofern du keine anderen leistungen beziehst solltst du mal eine beratungsstunde beim steuerberater nehmen und der rklärt dir alles ganz genau.

23.02.2012 21:56 • #2



Hallo unrealangel,

Nebengewerbe anmelden bei Arbeit an Modellen?

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Lady Kitty

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Servus,

wenn du es so machen möchtest, dann musst du ein Gewerbe anmelden. Ansonsten kanns bösen Ärger geben - Steuerhinterziehung, Sozialbetrug etc.

Da ihr wohl zusammen lebt, wird euer beider Einkommen gerechnet beim Hartz 4 - auch wenn du selber Landeserziehungsgeld erhälst. Fakt ist, dass du deine Einkünfte der Arge mitteilen musst. Diese ziehen dir das dann vom Geld ab welches ihr bekommt. Bis auf einen kleinen Teil - ich meine er liegt bei 160 Euro bin mir aber nicht sicher.

Berufshaftplicht wurde ja schon angesprochen und bezgl. der Krankenkasse am besten dort direkt nachfragen.

Wenn man sich zu einem Termin mit einem Steuerberater entschließt, so muss man immer bedenken, dass auch solche Erstberatungsgespräche nicht kostenlos sind (hier fällt eine Gebühr in Höhe von 19 bis 180 € an - wohlgemerkt NETTO)

24.02.2012 16:46 • #3


pinke_blume

pinke_blume

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Arge sagt 100€ dazuverdienen alles was drüber ist 20% versichert bist du über de arge... und das landeserziehungsgeld, da steht bestimmt etwas dazu in deinem bewilligungsschreiben....bei mir war es so

24.02.2012 16:53 • #4


unrealangel

unrealangel


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Danke für die antworten. Ich hab heute bei der arge angerufen, versichert bin ich weiterhin dann dort trotz nebengewerbe. Und so wie Pinke_blume gesagt hat 100€ sind frei sonnst 20% Abzug. Ich muss dann einen Antrag ausfüllen wo ich die Einnahmen angeben muss und die Ausgaben für das Gewerbe.

24.02.2012 21:29 • #5


Cessi

Cessi

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Hallo,
du musst erst einmal den EKS Bogen ausfüllen, dann wird dein Antrag neu berechnet! Anschliessend wenn der Bewilligungszeitraum um ist, musst du das Formular für " Abschließende Angaben zum Einkommen Selbständiger " einreichen!

Dein Überschuss wird auf deinen Lebensgefährte und durch deine Person aufgeteilt!

An einer Betriebshaftpflicht kommst du allerdings nicht rum!

LG

24.02.2012 22:06 • x 1 #6



Hallo unrealangel,

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