Servus,
wenn du es so machen möchtest, dann musst du ein Gewerbe anmelden. Ansonsten kanns bösen Ärger geben - Steuerhinterziehung, Sozialbetrug etc.
Da ihr wohl zusammen lebt, wird euer beider Einkommen gerechnet beim Hartz 4 - auch wenn du selber Landeserziehungsgeld erhälst. Fakt ist, dass du deine Einkünfte der Arge mitteilen musst. Diese ziehen dir das dann vom Geld ab welches ihr bekommt. Bis auf einen kleinen Teil - ich meine er liegt bei 160 Euro bin mir aber nicht sicher.
Berufshaftplicht wurde ja schon angesprochen und bezgl. der Krankenkasse am besten dort direkt nachfragen.
Wenn man sich zu einem Termin mit einem Steuerberater entschließt, so muss man immer bedenken, dass auch solche Erstberatungsgespräche nicht kostenlos sind (hier fällt eine Gebühr in Höhe von 19 bis 180 € an - wohlgemerkt NETTO)
24.02.2012 16:46 •
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