Namensrecht

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Heaven, 13.07.2011 19:23.
Heaven

Heaven

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Ich hab mich da jetzt mal ein Bisschen mit auseinandergesetzt.

Es kann ja bekanntlich ganz schön teuer werden, wenn man einen geschützten Namen verwendet.

Hier mal ein paar Tipps wie man sucht ob der Name bereits geschützt ist.

Auf dieser Seite http:// register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger den gewünschten Namen eingeben. Erscheint nichts, ist er frei.
Aber Achtung. Auch ein ähnlicher Name kann abmahnfähig sein.

Im Suchfeld könnt Ihr z.B. ?Nails eingeben. Das Fragezeichen steht als Platzhalter. Es werden alle Namen angezeigt, die Nails mit dabei haben. Ganze sechs Seiten. Oder ?Nägel. Damit werden drei Seiten angezeigt.

Vorsicht: auch Namen die als "eintragung nicht möglich" gelistet sind, darf man nicht gleich verwenden. Und deshalb zieht man am Besten einen Anwalt hinzu. Der kann dann genau sagen wie das mit den Rechten ist.


Ich hatte dort per mail eina Anfrage gestartet.
Und zwar hatte ich bei der dpma angefragt wie das ist, wenn man einen Namen den es schon gibt haben möchte und dann einfach seinen Namen mit dran hängt. Ob man dann aus dem Schneider ist. Und ich hab gefragt, ob man seinen Namen anmelden muss.

Die Antwort:
Zitat:
Für Sie ist es wichtig, dass Sie nicht im gleichen Bereich arbeiten wie bei den bestehenden Marken.
Sie können eine Marke anmelden, müssen nicht. Eine Anmeldung hat gewisse Vorteile. Auch der Namenszusatz würde sich für Sie wahrscheinlich günstig erweisen.

Im Klartext, wenns den Namen schon gibt, aber in einer anderen Branche, kann ich ihn nutzen. Wär aber sicherer mit meinem Vor- oder Nachnamen darin.


Ich hoffe, der ein oder anderen enige Fragen damit beantwortet zu haben.

13.07.2011 19:23 • #1


Tina78

Tina78

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Danke, ist nen super Tipp vondir. Mein Name hat keinen Treffer ergeben.

13.07.2011 20:14 • #2



Hallo Heaven,

Namensrecht

x 3#3


Sabsi

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Das heisst aber trotzdem nicht, das es den Namen nicht doch gibt, auch wenn dieser nicht eingetragen ist, kann dich die oder derjenige abmahnen weil er/sie diesen Namen schon längere Zeit benützt als Du welche den Namen erst jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt gewählt hast.

Da gilt das Recht: wer zuerst kommt - malt zuerst und hat demzufolge auch die längeren Rechte, selbst dann wenn diese nicht verbrieft und nicht versiegelt sind.

14.07.2011 03:06 • #3


Tina78

Tina78

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Ja, hab ich gelesen. aber is trotzdem schonmal schön, das er da nicht auf getaucht ist.

14.07.2011 06:26 • #4








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