Ich überleg mir grad was ich tue, ein Bekannter will seinen Bruder, Jurastudent, mal fragen
Iin den AGBs der Firma Meike Götz steht übrigens Folgendes:
VI. Gewährleistung
1.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
[...]
c)
Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Verkäufer nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
25.10.2012 17:42 •
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