Hallo...
war mal bißchen "Schnüffeln" auf der Website....
Prinzipiell sind sie ja erst mal fein raus, gemäß AGB § 3, können sich immer auf irgendwas berufen. Dumm wäre nur, wenn die Lieferung auf dem Postweg abhanden gekommen ist.
Ich empfehle, an die im Impressum genannte Anschrift eine Mahnung zur Lieferung zu schicken.
(Seriöse Verkäufer geben auch immer eine Telefonnummer an!)
Ansonsten, wenn die Dich ärgern, kannst das auch tun, die Website ist nicht ganz sauber!
http://www.kanzlei-sprenger.de/OLG-Hamm ... s_720.aspx
Und dazu noch nen kleinen Tip an das zuständige Finanzamt geben. Die freuen sich "immer" über sowas!
Ich drück Dir die Daumen, dass Du ohne dem zu Deiner Ware kommst!
(Hab erst gestern von einem Ebay-Verkäufer auf eine Anfrage zu meiner Lieferung die Antwort bekommen: Oh, tut mir leid, hab sie ganz vergessen/übersehen....das Geld auf dem Kontoauszug wird bestimmt nicht übersehen!
01.09.2010 08:57 •
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