Das hatten wir erst beim Nailcreator.. An und für sich darf Gel ja nur an Fachpersonen verkauft werden. Es gibt diese lustigen Aufkleber mit "nur für gewerblichen Bedarf" und irgendwo auch eine Bestimmung, dass Endkunden keine Shopzugriffe haben dürften, zumindest nicht auf Modellageprodukte. Das ist alles in der KVO enthalten.
Nichtbeachtung kann hohe Strafen nach sich ziehen.
Genaue Pragrafen müsste ich aber auch googlen, alles weiss ich nun auch nicht auswendig
01.03.2013 12:48 •
x 1 #6