Grundgütiger!
Mädels, jetzt bleibt aber mal auf dem Teppich!
Jedes Hobby kostet Geld und belohnt dich mit Freude am machen. Niemand schmälert durch drei Modellagen aus Gefälligkeit gleich jemandes Einkommen, dann dürfte man ja auch nicht der Nachbarin den Abfluss reparieren. Die armen Klempner aber auch.
Richtig gemein finde ich allerdings, hier Schwarzarbeit zu unterstellen, nur weil die Damen ihre Dankbarkeit durch ein kleines Present ausdrücken. Davon abgesehen ist dies auch faktisch falsch.
Am 1. August 2004 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG)(Externer Link) (Fundstelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004, Teil I Nr. 39, Seite 1842 ff, ausgegeben am 28. Juli 2004) in Kraft getreten (Art. 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2004). In § 1 dieses Gesetzes wird erstmals auch der Begriff der Schwarzarbeit gesetzlich definiert.
Schwarzarbeit leistet danach derjenige, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung(Externer Link)) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung(Externer Link)) nicht erworben hat,
als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung(Externer Link)).
Nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die von
Angehörigen,
aus Gefälligkeit,
im Wege der Nachbarschafts- oder
Selbsthilfe
erbracht werden, gelten nicht als Schwarzarbeit. Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird.
Gruß lissa
*die sich jetzt gleich mit einem Family-Shooting bei ihren Nachbarn dafür bedankt, dass sie mir nach meiner Schulter-OP wochenlang bei der Gartenarbeitgeholfen haben.