Wie ein Tigel oder Fläschchen zu etikettieren ist, dafür gibts von der Kosmetikverordnung genau Vorschriften die einzuhalten sind.
Ich kann zumindest auf dem abgebildeten Produkte keine Inhaltsstoffe erkennen, kein MDH, etc.
Denn, wer nach §3 des LFGB „gewinnt, mischt, zubereitet sowie ver- oder bearbeitet“ ist Hersteller. Und ein solcher Hersteller muss die Kennzeichnung von Kosmetika beachten, Dokumentationen zum Schutz der Gesundheit des Verbrauchers (Sicherheitsbewertungen mit qualitativen und quantitativen Rezepturen, toxikologischen Gutachten usw.) vorweisen sowie Verbote und Gebote zur Zusammensetzung einhalten.
22.09.2010 23:13 •
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