Tinkgeld ist steuerfrei (§3 Absatz ? ESTG) das kann man nachlesen.
Das was Dir Deine "Kunden" zustecken überschreitet aber die Höhe um einiges und daher ist es Schwarzarbeit wenn Du Geld nimmst, denn sie bezahlen Dich ja für Deine Dienstleistung und das verwendete Material. Die Neider sind überall und die Gefahr das dich jemand anzeigt ist sehr gross und die damit verbundene Strafe auch und zieht unter Umständen je nach dem wie hoch das Vergehen eingestuft wird eine lebenslange Gewerbeuntersagung nach sich und das willst Du bestimmt nicht haben.
Angenommen du verlangst 19,-- Euro und die Kundin gibt dir 20,-- Euro (Rest für dich), diesen 1,-- Euro brauchst Du im Kassenbuch nicht angeben, das fällt dann unter Trinkgeld.
06.04.2010 02:07 •
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